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Königsbrunn: Erschließungsbeiträge: Zwischen ärgern und erlassen

Königsbrunn

Erschließungsbeiträge: Zwischen ärgern und erlassen

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    Stadtrat Peter Sommer (Bürgerbewegung) hatte sich dafür eingesetzt, dass die Abrechnungen der Straßenbaubeiträge in einer öffentlichen Stadtratssitzung behandelt werden. Er meldete sich nach dem Bericht von Rainhard Schöler als erster zu Wort: „Das kommt 20 Jahre zu spät“, stellt er fest – und fügt deutliche Kritik am damaligen Bürgermeister Ludwig Fröhlich und dessen Vorgehen bei den Herstellungsbeiträgen für Wasser- und Abwasseranlagen vor acht Jahren an: „In der letzten Periode wollte der Bürgermeister Bescheide rausschicken an Leute, deren Anlagen vor 50 Jahren und mehr erstellt worden waren – obwohl er andere Leichen im Keller liegen hatte! Hätte er sich nur darum gekümmert!“ Wichtig sei nun, dass solche Versäumnisse künftig nicht mehr passieren.

    Rainhard Schöler sagte, man könne der Verwaltung keinen Fehler unterstellen, weil es den Tatbestand der Verjährung einer Beitragsschuld vor 2014 nicht gegeben habe. Florian Kubsch (SPD) wollte dies nicht als Ausrede gelten lassen: „Das war schon die Königsbrunner Abrechnungspraxis.“ Eine großzügige Verjährungsregelung halte er für problematisch, damit würden vermutlich Nachbarn in einem Baugebiet unterschiedlich behandelt. Er kritisierte auch die aktuelle Verwaltungsspitze, die es in den vergangenen Jahren nicht geschafft habe, dass in diesem Bereich der Bauverwaltung zügig gearbeitet werde. In diese Kerbe schlug auch Christian Toth (FDP/BF). Er kritisierte zudem Jürgen Raab (Freie Wähler), der vorgeschlagen hatte, von den sieben möglichen Straßen nur die neueren – Dr.-Heinz-Fischer- und Geschwister-Scholl-Straße – noch abzurechnen. „Da will ich erst mal wissen, um wie viel Geld es dabei geht“, sagte Toth. Rainhard Schöler nannte Einzelbeträge, sich auf 340000 Euro addieren.

    Alexander Leupolz (CSU) schlug vor, bis März 2021 die von Schöler aufgeführten sieben Straßen abzurechnen und verteidigte das frühere Vorgehen in der Bauverwaltung: „Abwarten bei der endgültigen Herstellung macht aus wirtschaftlichen Gründen schon Sinn, das hat zum relativ guten Zustand unserer Ortsstraßen beigetragen.“ Für ihn ist aber auch wichtig, „dass so was nicht noch mal aufkommt“.

    Alwin Jung (Grüne) wählte drastischere Worte: „Diese Praxis ist schon erschreckend, das war schon eine große Schlamperei.“ Schließlich gehe es ja um das Geld des Gemeinwesens, „das wurde nicht mit der gebotenen Sorgfalt eingetrieben“. Er erwarte ein Konzept der Verwaltung, um sicherzustellen, dass so was nicht mehr passiert. „Nicht besetzte Stellen sind keine gute Ausrede!“ Grundsätzlich halte er die Verjährung für sinnvoll, „aber die Frist sollte man ausschöpfen“. Die Verwaltung solle prüfen, wo man noch abrechenbare Straßen mit einfachen Mitteln fertigstellen kann. Ein großzügiger Erlass komme nicht infrage. Letztlich stimmen Jung und seine Fraktionskollegin Doris Lurz gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Alle übrigen Stadträte sind dafür, dass die Beitragssatzung ergänzt wird um die Möglichkeit für einen vollständigen Beitragserlass für „Altanlagen“, die älter als 25 Jahre sind und bei denen die Beitragspflicht zwischen 1. Januar 2018 und 31. März 2021 eintritt. (hsd)

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