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Königsbrunn: Damit Globus nicht zum Damokles-Schwert wird

Königsbrunn

Damit Globus nicht zum Damokles-Schwert wird

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    Ein Globusmarkt, so wie hier in Rüsselsheim, soll an der Guldenstraße in Königsbrunn entstehen.
    Ein Globusmarkt, so wie hier in Rüsselsheim, soll an der Guldenstraße in Königsbrunn entstehen. Foto: Globus SB-Warenhaus Holding GmbH

    Die geplante Ansiedlung des Globus-Verbrauchermarktes an der Guldenstraße hat viele Königsbrunner bewegt. Auch im Rathaus beschäftigt das Warenhaus die Mitarbeiter: Mithilfe einer „Königsbrunner Liste“ soll verhindert werden, dass sich der große Markt negativ auf die Chancen von Geschäften auswirkt, die in den nächsten Jahren in der Neuen Mitte angesiedelt werden sollen. Doch wie funktioniert solch eine Liste überhaupt? Und ist Globus daran gebunden? Bürgermeister Franz Feigl, der Leiter des Technischen Bauamts Werner Lohmann und Verena Schön vom Bauamt geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Welche Idee steckt hinter den Vorgaben der Liste? Gibt es schon Vorstellungen, was man in der Neuen Mitte einmal haben möchte?

    Grundsätzlich soll durch die Liste eine sichere Basis geschaffen werden für Gewerbetreibende, die sich im Zentrum engagieren wollen, sagt der Bürgermeister: „Schon jetzt gibt es viel Konkurrenz. Wir wollen möglichen Investoren zeigen, dass es nicht schlechter wird.“ Im Rathaus wünscht man sich, dass das Zentrum künftig etwas stärker dasteht, sagt Werner Lohmann: „In den grafischen Darstellungen des Geschäftsaufkommens in Königsbrunn zeigt sich ein sehr großer Kreis im Nordwesten, ein sehr kleiner im Zentrum und ein etwas größerer im Süden. Wir möchten, dass der Kreis im Zentrum künftig etwas größer wird.“

    In diesem Plan werden keine Baugrenzen festgelegt

    Was sind die rechtlichen Grundlagen, die bei der Königsbrunner Liste angewandt werden?

    Die Stadt plant einen zentralen Versorgungsbereich im Zentrum festzulegen. Wie groß dieses Gebiet genau wird, wird in den nächsten Monaten festgelegt. Hierfür wird dann ein sogenannter „strategischer Bebauungsplan“ erstellt, der für Innenbereiche gültig ist, für die es keinen Bebauungsplan gibt – was bei dem Versorgungsbereich der Fall wäre. In diesem Plan werden keine Baugrenzen festgelegt, sondern die Art der Nutzung. Diese Festsetzungen kann man auch im Rest der Stadt verankern.

    Was sind die Unterschiede zu einem normalen Raumordnungsverfahren, bei dem ja auch Maximalflächen für Sortimente festgelegt werden?

    Ein Raumordnungsverfahren ist kommunenübergreifend, betrachtet also die Geschäftssituation in mehreren Orten und regelt Nutzung, Ordnung und Entwicklung dieses Raumes – zuletzt gab es solch ein Verfahren zum Beispiel für die Wiederbelebung des Lechparks in Untermeitingen. Ein Bebauungsplan ist auf eine Kommune begrenzt, ist parzellenscharf und regelt im Detail die Nutzbarkeit eines Grundstücks. Der Bebauungsplan an der Guldenstraße lässt eine weitere Markt-Ansiedlung zu, zumal die Firma Globus nachgewiesen hat, dass der Markt nur der örtlichen Versorgung dient. Dazu wurde in den vergangenen Jahren mehrmals die geplante Verkaufsfläche reduziert.

    3500 Quadratmeter für den „Non-Food-Bereich“

    Der Vorteil am Hochtief-Gelände für die Firma Globus ist, dass sie kein Raumordnungsverfahren braucht. Zudem wurde im Stadtrat bereits eine Bauvoranfrage positiv beschieden. Ist Globus damit überhaupt an die Vorgaben der Liste gebunden?

    Sicher hat Globus, dass sie 3000 Quadratmeter Fläche für Lebensmittelhandel verwenden dürfen und 3500 Quadratmeter für den „Non-Food-Bereich“. Aus Sicht der Stadt kann die Kommune durchaus Einfluss nehmen, welche Sortimente sich dort genau ansiedeln dürfen. Besonders im Blick hat man dabei die für Fachmärkte vorgesehenen Läden, die neben dem Hauptmarkt geplant sind. Wenn sich dort sehr attraktive Fachmärkte oder ein Ärztehaus ansiedeln, könnte aus dem Verbrauchermarkt ein Zentrum entstehen, dessen Anziehungskraft so groß ist, dass die Neue Mitte für Investoren unattraktiv wird.

    Kann Globus gegen die Vorgaben klagen?

    Da die Königsbrunner Liste auch den Bebauungsplan für Globus betrifft, kann das Unternehmen rechtliche Schritte unternehmen. Da die rechtlichen Grundlagen für das ganze Verfahren insgesamt erst seit 2017 bestehen, gibt es kaum Erfahrungen, wie die Gerichte bestimmte Sachverhalte bewerten. Der Ausgang wäre also ungewiss. Die Stadt strebt daher eine möglichst rechtssichere Lösung an.

    Vor der Sommerpause soll ein Beschluss gefasst werden

    Der Entwurf der Liste wurde bereits im Stadtrat vorgestellt. Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

    Die Stadt möchte nicht nur die Königsbrunner Liste, sondern ein komplettes Einzelhandelskonzept erstellen, da die gesamte Thematik aufgearbeitet werden soll. Diplom-Geograf Markus Epple von der Markt und Standort Beratungsgesellschaft aus Erlangen arbeitet im Auftrag der Stadt an den Planungen. Vorgesehen ist, das Thema im Mai oder Juni noch einmal auf die Tagesordnung des Stadtrats zu setzen. Bürgermeister Feigl wünscht sich, dass noch vor der Sommerpause ein Beschluss gefasst werden kann.

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