Seit 2015 liefen die Diskussionen über die Zukunft des leer stehenden Grundstücks in bester Lage. Zunächst wurden sich Bauherr und Stadt nicht über die Art und Größe der Bebauung einig. Als man einen gemeinsamen Weg gefunden hatte, mussten zahlreiche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Beispielsweise musste der ganze Komplex mit 23 Wohnungen und Tiefgarage einige Meter nach Süden verschoben werden. Denn die enge Frühlingsstraße musste im Bereich des Wohnkomplexes erweitert werden, um den Zu- und Abfahrtsverkehr zur Tiefgarage aufnehmen zu können.
Klage am Verwaltungsgericht gegen Bau in Königsbrunn
Als die Planungen abgeschlossen waren, konnten die Anwohner und die Träger öffentlicher Belange noch zweimal Einwendungen vorbringen. Am 12. Mai erteilte das Landratsamt schließlich die Baugenehmigung. Am 4. Juni ging beim Verwaltungsgericht Augsburg die Klage eines Anwohners gegen die Genehmigung ein. „Die Klage enthielt jedoch weder Anträge noch eine Begründung“, heißt es vom Landratsamt. Daher habe man am 23. Juni die zugehörigen Akten ans Verwaltungsgericht übersandt und warte nun ab, was der Kläger beantrage beziehungsweise, wie die Klage begründet werde.
Damit könne sich der Kläger grundsätzlich noch Zeit lassen, teilte ein Sprecher des Augsburger Verwaltungsgerichts mit: Wichtig sei nur, dass die Klage fristgerecht erhoben werde. Die Begründung und einen Antrag könne man auch in der mündlichen Verhandlung noch nachreichen, da entsprechende Klagen ohnehin nach Aktenlage beurteilt werden. „Ein Antrag sollte aber schon gestellt werden, damit das Gericht weiß, was der Kläger erreichen möchte“, sagte der Sprecher.
Klage gegen Wohnblockprojekt: Königsbrunn sammelt Akten
Grundsätzlich hätten Klagen beim Verwaltungsgericht nach Paragraf 212a Baugesetzbuch keine aufschiebende Wirkung auf das Bauvorhaben. Die Baufirma hat das Baurecht und kann dieses auch wahrnehmen. Allerdings trägt sie in diesem Fall auch das Risiko, falls das Gericht im Sinne des Klägers entscheidet. Im schlimmsten Fall könnte das Landratsamt dann verlangen, dass alle Bauarbeiten rückgängig gemacht werden.
Eine weitere Klage zu dem Projekt gibt es beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Dort wird ein Normenkontrollverfahren angestrebt, mit dem der Prozess zur Erstellung des Bebauungsplanes überprüft wird. Beispielsweise wird dabei abgefragt, ob die Anwohner rechtzeitig und ausreichend beteiligt wurden. Bürgermeister Franz Feigl bestätigte, dass die Stadt die zugehörigen Akten sammle und sie nach München schicke.
Ein Ende der Diskussion um den Wohnblock ist nicht absehbar
Das Verfahren könne allerdings einige Zeit dauern, da der Gerichtshof einen längeren Stau an Verfahren abzuarbeiten habe. Das werde die Bauarbeiten allerdings nicht aufhalten, sagte Feigl. Der Bebauungsplan sei in Kraft, die Satzung wirke weiter.
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