Über ein Eigentor freut sich niemand. Beim Fußball nicht und auch im übertragenen Sinn in anderen Lebensbereichen nicht. Ein 25-Jähriger aus dem südlichen Landkreis hat sich in seinem Strafverfahren wegen Nötigung ein besonders schmerzhaftes Exemplar geleistet, das ihm eine deutliche Zurechtweisung des Richters am Augsburger Amtsgericht und eine viermonatige Haftstrafe ohne Bewährung eingebracht hat.
Königsbrunn