Landkreis Augsburg Wenn die Mutter oder der Vater pflegebedürftig werden, dreht sich der Grundsatz der Kindheit um. Denn dann müssen Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen. Das entschied erst kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) und verurteilte einen 48-Jährigen rückwirkend zur Zahlung von über 40 000 Euro Pflegekosten für seine inzwischen verstorbene Mutter.
Der BGH untermauerte mit seiner Entscheidung die Verpflichtung von Kindern, bedürftige Eltern finanziell zu unterstützen, sogar unabhängig davon, ob sich diese um ihre Kinder früher gekümmert haben.