Für den 38-jährigen Angeklagten am Augsburger Amtsgericht geht es um seine berufliche Zukunft – das macht sein Arbeitgeber in einem Schreiben deutlich. Der Mann muss deshalb seinen Führerschein schnellstmöglich zurückerhalten. Deshalb legte der 38-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs mit fahrlässiger Körperverletzung ein.
Justiz