Im Neubaugebiet südlich der Langerringer Straße stehen schon etliche bewohnte Häuser, einige sind noch im Rohbau. Bei der Planung und Errichtung der Wohnhäuser wurde der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan Nummer 10 strikt eingehalten. Im Zuge des Baufortschritts ergaben sich aber einige zu klärende Fragen bei der Anlage von Terrassen, Wintergärten, Fahrradgaragen oder Gartenhütten. Dabei stellte sich heraus, dass der Bebauungsplan hier etwas zu enge Grenzen und Auflagen setzte.
Hiltenfingen