Bei der Gemeindeverwaltung wurden schon mehrfach Bauanfragen eingereicht, ob ein Anbau oder eine Aufstockung von Einfamilienhäusern in Wohngebieten genehmigt werden könne. Oft waren diese Erweiterungen sowohl aus Sicht der Antragsteller, als auch des Gemeinderates im Sinne der Nachverdichtung durchaus schlüssig und erschienen sinnvoll. Allerdings standen stets die Bestimmungen der einzelnen Bebauungspläne aus der Entstehungszeit der Wohngebiete ab den 1970er-Jahren einer Genehmigung entgegen.
Großaitingen