Eine Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage ist normalerweise kein Tagesordnungspunkt, der zu langen Diskussionen im Gemeinderat führt. Doch in diesem Fall ging es um die grundsätzliche Frage, wie sich das Dorf entwickeln und wie weit die gewünschte Nachverdichtung mit Wohnungen gehen soll. Es geht um das Wohngebiet zwischen der Frühlingstraße und der Zugspitzstraße, das vor etwa 25 Jahren entstand. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 sieht eine aufgelockerte Anreihung von Einfamilienhäusern mit viel privatem Grünareal vor.
Großaitingen