Entlang der Lechfelder Straße in Graben, im Bereich der Grundschule, gilt seit einiger Zeit Tempo 30. Nach unserer Berichterstattung über diese Geschwindigkeitsbegrenzung wandten sich mehrere Leser an unsere Zeitung, welche den Gültigkeitsbereich der Maßnahme in Zweifel zogen. Walter Socher, Inhaber der Schwabmünchner Fahrschule Rödel, klärt über die Situation auf. „Ein Streckenverbot innerorts, wozu die Geschwindigkeitsbegrenzung gehört, endet mit einem Aufhebungszeichen, an der nächsten Einmündung oder Kreuzung, sowie am Ortsausgangsschild“, berichtet er. Angezeigt würden diese Verbote und Aufhebungen durch runde Schilder. Zonen, in denen bestimmte Einschränkungen gelten, werden durch eigene Verkehrszeichen angekündigt und müssten immer aufgehoben werden.
Graben