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Graben: Die Folgen des A400M für Graben und Umgebung

Graben

Die Folgen des A400M für Graben und Umgebung

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    Bürgermeister Andreas Scharf plädierte klar gegen den Erhalt der alten Lärmschutzzonen, die große Teile Lagerlechfelds (rechts) beinhalten.
    Bürgermeister Andreas Scharf plädierte klar gegen den Erhalt der alten Lärmschutzzonen, die große Teile Lagerlechfelds (rechts) beinhalten. Foto: Uwe Bolten

    Mehrere Transportflugzeuge des Typs A400M sollen in den nächsten Jahren auf dem Fliegerhorst Lechfeld stationiert werden. Aufgrund der Berichterstattung in unserer Zeitung hielt es Grabens Bürgermeister Andreas Scharf für notwendig, einige Thesen, insbesondere mit Auswirkung auf die Gemeinde Graben, bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats zu hinterfragen.

    „Mich haben Bürger angerufen, welche Baugebiete ausgewiesen werden, wenn 600 Leute in die Region ziehen. Ältere Menschen machten sich Sorgen um das Wachstum der Region. Auch der Fortbestand der aktuellen Lärmschutzzonen sollte auf keinen Fall gefordert werden“, sagte Scharf. Er begrüße die geplanten Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze auf dem Flugplatz, jedoch würden diese nicht mit einem Schlag erfolgen. „Wie die Bundeswehr klar kommunizierte, werde dies im Ablauf von sechs bis neun Jahren geschehen. Auch die Arbeitsplätze entstehen nicht auf einen Schlag“, stellte Scharf fest.

    Einzugsbereich des Flugplatzes auf dem Lechfeld beträgt bis zu 40 Kilometer

    Der Einzugsbereich des Flugplatzes erstrecke sich nicht auf die Gemeinden, die an das Gelände angrenzten, sondern sind in einem Pendlerbereich von 30 bis 40 Kilometern zu betrachten. „Und der reicht dann von Augsburg bis Landsberg. Wir sprechen also von einer Region mit derzeit weit über 100000 Einwohnern, in der potenzielle Mitarbeiter heute schon leben. Sollte tatsächlich der ein oder andere künftige Mitarbeiter am Standort einen Bauplatz auf dem Lechfeld suchen, wird auch eine größere Baulandausweisung durch die Lechfeldgemeinden nichts nützen, weil es überall lange Wartelisten von Gemeindebürgern gibt“, sagte er. Daher erscheine es unwahrscheinlich, dass die Stationierung tatsächlich einen spürbaren Druck auf die Gemeinde Graben erzeugen werde.

    Die Forderung einiger Bürger, die Lärmschutzzonen in der jetzigen Form beizubehalten sei nach Aussage des Bürgermeisters ein Bärendienst an den Kommunen. „Die aktuellen Lärmschutzzonen schützen nicht den Bürger, sondern eröffnen der Bundeswehr die Möglichkeit, weit mehr Lärm zu erzeugen als es die Lechfelder nach Auflösung des Tornadogeschwaders gewohnt sind“, sagte Scharf. Die Lärmschutzzone legt gesetzlich fest, wie viel Lärm vom Flugplatz ausgeht und ausgehen darf.

    Was es mit den Lärmschutzzonen auf dem Lechfeld auf sich hat

    Aktuell hätten gemäß Rechtsverordnung die Werte von 1976 und 1992 Bestand, da die Novellierung aus den Messungen der Jahre 2013 bis 2016 nicht unterschrieben wurde. Daraus hätten für Lagerlechfeld deutlich geringere Grenzwerte resultiert, erläuterte er die Zusammenhänge. „Bei Inkrafttreten der neuen Verordnung 2017 hätte sich die Lärmschutzzone bei niedrigerer Geräuschemission an den Kasernenzaun zurückgezogen. Und das mit all den Vorteilen für Bürger und Kommunen im unmittelbaren Umfeld“, klärte er auf.

    Scharf fügte an, dass die Entscheidung über die neue Verordnung bis 2023 ausgesetzt wurde, da damals die Planung über die Stationierung im Raum stand. „Die Forderungen, die alten Lärmschutzzonen beizubehalten, hätten die negative Konsequenz, dass in der Lärmschutzzone B, in der fast der gesamte Ort Lagerlechfeld liegt, heute und in der Zukunft mit einem höheren Lärmpegel gerechnet werden muss, da es dem Flugplatzbetreiber erlaubt sei“, schloss er seine Stellungnahme.

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