Die Brücke der Kreisstraße A30 über die B17 zwischen den beiden Kreisverkehren am Gewerbegebiet sei nicht als Unfallhäufungsstelle aufgefallen – so lautet die Stellungnahme des Landratsamtes zur Anfrage der Kommune, auf den Rampen zur Brücke eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzubringen.
Graben