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Graben: Anwohner klagen gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses in Graben

Graben

Anwohner klagen gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses in Graben

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    Auf diesem Grundstück hinter dem Bauzaun in der Ahornstraße in Graben soll ein gut 13 Meter hohes Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen entstehen. Neben dem Bungalow von Renate und Paul Roberts. Sie klagen nun gegen das Vorhaben.
    Auf diesem Grundstück hinter dem Bauzaun in der Ahornstraße in Graben soll ein gut 13 Meter hohes Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen entstehen. Neben dem Bungalow von Renate und Paul Roberts. Sie klagen nun gegen das Vorhaben. Foto: Carmen Janzen

    Recht idyllisch sieht sie aus, die Ahornstraße in Graben: Einfamilienhaus reiht sich an Einfamilienhaus, dazwischen große Gärten und Carports. Höher als "Erdgeschoss, erster Stock plus Dach" ist hier bislang kein Haus. Doch das könnte sich bald ändern. Die Baufirma Communis hat in der Siedlung ein Grundstück gekauft und möchte ein gut 13 Meter hohes Mehrparteienhaus mit acht Eigentumswohnungen und Tiefgarage darauf bauen - Erdgeschoss, plus zwei Etagen und Dach. 

    Den direkten Nachbarn, Renate und Paul Roberts, gefällt das Bauvorhaben neben ihrem nur 6,20 Meter hohen Bungalow gar nicht. "Viel zu hoch. Das fügt sich nicht ins Straßenbild ein. Hier gibt es doch nur Einfamilienhäuser", sagt Renate Roberts. "Mit neun Metern und sechs Wohnungen könnten wir uns ja noch anfreunden, dann bräuchte es keine Tiefgarage, die direkt an unserem Schlafzimmer vorbei führen würde", sagt sie. 

    Ehepaar nennt Vorhaben "Monstrosität"

    Doch mit ihren Einwänden fühlte sich das Ehepaar nicht ernst genommen. "Egal, was wir vorgebracht haben, wir sind auf taube Ohren gestoßen. Der Bürgermeister und der Gemeinderat haben unsere Situation nicht berücksichtigt und diese Monstrosität im Namen der Nachverdichtung genehmigt", so die Grabenerin. Deshalb haben sie zum letzten Mittel gegriffen und Klage gegen die Gemeinde Graben und den Freistaat Bayern bei Gericht eingereicht. Gegen die die Baugenehmigung klagen die Roberts gegen den Freistaat Bayer beim Verwaltungsgericht Augsburg. Gegen den Bebauungsplan klagen sie mit einem Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. 

    Klage vor Gericht ist die letzte Hoffnung der Roberts'

    "Das ist unsere letzte Hoffnung", sagt Renate Roberts. Unterstützt werden die Roberts mit einer Unterschriftenliste von Nachbarn. Das Problem: Im ursprünglichen Bebauungsplan, der aus dem Jahr 1969 stammt, ist zwingend ein Gebäude mit drei Vollgeschossen vorgesehen Damals sollte dort eine Bäckerei und eine Metzgerei entstehen. Der Bau kam allerdings nie zustande. Stattdessen stand dort nun 50 Jahre lang ein Bungalow, passend zu den restlichen Häusern in der Straße. Geändert wurde der Bebauungsplan für das Grundstück damals nicht. 

    Seit drei Jahren zieht sich der Zwist mittlerweile. Da selbst dem Grabener Gemeinderat ein Mehrparteienhaus mit drei Vollgeschossen plus einem flachen Dach zu wuchtig erschien, hat er bereits im Januar 2022 auf zwei Geschosse, reduziert, das dritte Geschoss muss im Satteldach untergebracht werden. Der Bebauungsplan wurde dahingehend geändert, dass nun auch alle Bungalows und Einfamilienhäuser in diesem Gebiet aufstocken und so mehr Wohnraum schaffen können. 

    Landratsamt: "Baugenehmigung wurde rechtmäßig erteilt"

    An sich ist der Bau eines 13,2 Meter hohen Mehrparteienhauses mit acht Wohneinheiten kein Problem und würde in den meisten Städten und Gemeinden als eher kleiner Bau gelten. Da auch ein Satteldach vorgesehen ist, sieht es den umstehenden Gebäuden zumindest ähnlich. Die Behörden sahen deshalb bislang kein Problem in dem Bauvorhaben. Sämtliche Baupläne dafür wurden sowohl vom Grabener Gemeinderat als auch von Landratsamt genehmigt: "Das besagte Mehrfamilienhaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Graben Süd, 6. Änderung“. Nach Feststellung des Landratsamtes Augsburg entspricht das beantragte Vorhaben vollumfänglich den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan trifft für das betreffende Grundstück keine Festsetzung zur Anzahl an Wohneinheiten. Die Baugenehmigung für das Mehrfamilienhaus wurde daher aus Sicht des Landratsamtes Augsburg rechtmäßig erteilt", informiert die Pressesprecherin des Landratsamtes Annemarie Scirtuicchio. 

    Bauherr: "Wir waren kompromissbereit"

    Jakob Weber, Geschäftsführer der Firma Projektbau Communis aus Schwabmünchen, die das Haus bauen möchte, widerspricht Renate Roberts Kritikpunkten. Die Einwände der Familie seien gehört worden und man habe versucht, einen Kompromiss zu finden. Insgesamt fünf Planungen habe seine Firma der Gemeinde vorgelegt. "Wir haben ein Grundstück gekauft mit der ursprünglichen Vorgabe eines verpflichteten dritten dritten Vollgeschosses im Bebauungsplan. Kulanterweise haben wir auf zwei Geschosse plus Dach reduziert. Wir sind durchaus kompromissbereit gewesen." Aus ursprünglich neun Wohneinheiten wurden nur noch acht. 

    Bürgermeister Andreas Scharf ist "sehr unzufrieden" mit der aktuellen Situation und den anstehenden Gerichtsverfahren. "Der Käufer hat sich auf den Bebauungsplan mit ursprünglich drei Vollgeschossen verlassen und ging dann den Kompromiss mit zwei Geschossen plus Dach ein. Wir hoffen nun, dass der Bebauungsplan weiterhin bestehen kann", so Scharf. Wenn nicht, hätte das auch Auswirkungen auf die Rechte der Bewohner im Gebiet, sie könnten dann ihre Häuser ebenfalls nicht mehr aufstocken. 

    Bürgermeister Scharf ist zuversichtlich

    Doch Scharf blickt den Gerichtsverfahren zuversichtlich entgegen: "Ich wüsste nicht, warum der Bebauungsplan rechtswidrig sein sollte. Aber es gibt ja so einen Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand." Die Normenkontrollklage gegen den Freistaat Bayern soll am 1. August verhandelt werden. Wann das Gerichtsverfahren gegen die Gemeinde Graben stattfindet, ist noch nicht bekannt. 

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