Ein 30-Jähriger musste sich jüngst vor dem Amtsgericht in Augsburg verantworten, weil er im Juli 2019 eine Scheibe des Schwabmünchner Rathauses mit einem Stein eingeschlagen und einen Schaden von 1500 Euro verursacht haben soll.
Schon im Dezember 2019 hatte er einen Termin vor Gericht, erschien aber nicht. Gegen den erlassenen Strafbefehl, eine Geldstrafe von 1800 Euro, legte er Einspruch ein. Gleich zu Beginn der Verhandlung äußerte der Angeklagte, der ohne Anwalt gekommen war, seinen Unmut. Er beschwerte sich über die aus seiner Sicht menschenunwürdige Festnahme und bestritt die Tat. Das Gegenteil berichtete ein Rathausmitarbeiter, der als Zeuge aussagte. Der Mann war nach eigenen Angaben im Gebäude, als die Scheibe mit einem Stein eingeschmissen wurde. Anschließend habe er den Mann verfolgt und die Polizei informiert. Der Polizist, der den Steinwerfer festgenommen hatte, sagte ebenfalls als Zeuge aus.
Urteil für den Schwabmünchner Steinewerfer
Der Angeklagte behauptete, dass ein Streifenwagen in sehr hohem Tempo auf ihn zugefahren war. Der 30-Jährige beklagte, der Polizist hätte die Fahrradfahrer im unmittelbaren Umfeld mit seiner wilden Fahrweise in Gefahr gebracht und „Menschenleben riskiert“. Außerdem beklagte der Mann, er sei unverhältnismäßig hart auf das Polizeiauto gedrückt worden. Beide Männer wurden in ihrer Diskussion laut und der Angeklagte verlangte das polizeiliche Protokoll beim Richter.
Staatsanwältin Franziska Deisenhofer beantragte nach dem ihrer Meinung nach uneinsichtigen Auftritt und einiger Vorstrafen wegen Betrugs und Körperverletzung, eine sechsmonatige Haftstrafe. Richter Thomas Müller-Froelich verurteilte den Steinwerfer schließlich zu einer Geldstrafe von 2250 Euro.
Er muss nun innerhalb einer Woche entscheiden, ob er Berufung einlegen will. Der Angeklagte verabschiedete sich, an den Richter gewandt, mit folgenden Worten: „Ich kann Sie verstehen. An Ihrer Stelle würde ich das auch nicht glauben, was ich hier erzählt habe.“