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Gemeinderat: Nachverdichtung nur ohne Toskana-Häuser

Gemeinderat

Nachverdichtung nur ohne Toskana-Häuser

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    Ginge es nach den ersten vorgestellten Gestaltungsideen, könnte eine gelungene Verzahnung von Landschaft und Ortsbild die ländliche Atmosphäre des Planungsbereiches durchaus erhalten (Ausschnitt südlich des Birkenseeweges).
    Ginge es nach den ersten vorgestellten Gestaltungsideen, könnte eine gelungene Verzahnung von Landschaft und Ortsbild die ländliche Atmosphäre des Planungsbereiches durchaus erhalten (Ausschnitt südlich des Birkenseeweges). Foto: mimä

    Bebauungsplanungen betreffen die Öffentlichkeit immer – entsprechend groß war die Resonanz der Gennacher bei der jüngsten Sitzung im Rathaus. Zentrales Thema war das Gemeindegebiet Gennach. Dabei befindet sich das betroffene Areal gar nicht in Gemeindebesitz. Darauf wies nicht nur Planer Moritz Ladwig vom Büro Tremel hin, auch Gemeindechef Konrad Dobler betonte dies mehrfach. Langerringen möchte aber die zukünftige Entwicklung nicht aus der Hand geben.

    Bei dem Planungsgebiet handelt es sich um ein Areal westlich des Baches Gennach zwischen der Dorfstraße, dem Raiffeisen- und Birkenseeweg sowie der Äußeren Dorfstraße, die an den nordwestlichen und südöstlichen Randzonen teilweise bereits bebaut ist. Entlang des Gewässers im Osten sowie zur Mitte hin sind nahezu unbebaute Grünflächen, vereinzelt findet man Baumbestand.

    Josef Tremel vom gleichnamigen Ingenieurbüro beschrieb das Ganze als ersten Schritt für eine zukünftige Entwicklung, angepasst an bestehende Bebauung. „Eine gewisse Nachverdichtung“ fiel als Oberbegriff für die aktuellen Überlegungen, die als Vorschläge verstanden werden sollen. Die Planer schlagen dazu eine Mehrzonenlösung vom Rand zur Kernfläche hin vor, die auf eine unterschiedliche Nutzung hinausläuft: Während der äußere Bereich entlang der Straßenverläufe teilweise bereits bebaut ist, könnte in einer dahinter gelagerten Zone Zwei eine gewisse

    In einer dritten Zone soll eine Nutzung als gestaltete private Grünfläche, beispielsweise in Form eines Gartens, möglich sein. Das Gremium war sich einig, dass hier lediglich eine privilegierte Bebauung durch die Landwirtschaft zum Tragen kommen solle. Insofern würden auch die berechtigten landwirtschaftlichen Interessen einbezogen. Überhaupt solle das Projekt auf eine gewollte Verzahnung von Landschaft und bestehendem Ortsbild hinauslaufen, auch um das Gesamtbild zu erhalten. Die innerste Zone vier soll unbebaut und Grünland bleiben. In den nächsten Schritten wird das Planungsbüro die Ideen in einem Satzungsvorschlag konkretisieren.

    Diskussion verursachte eine konkrete Bauvoranfrage aus dem Ortsteil Schwabmühlhausen. Die Planungshoheit liegt hier zwar bei der Gemeinde, aber ginge es nach den Vorstellungen des Kreisbaumeisters, sollte grundsätzlich eine einheitliche Struktur bei der Bebauungslinie eingehalten werden. Diese Ansicht vertritt prinzipiell auch Dobler.

    Der Grundstückseigentümer möchte allerdings mit größerem Abstand von der Straße her bauen, nämlich bis zu 13 Metern. Wegen der Grundwassersituation durch die nahe gelegene Singold wolle er keinen Keller bauen, deshalb das bereits bestehende Gartenhaus mit etwa 15 Quadratmetern Grundfläche als zusätzlichen Lagerraum erhalten. Mit Vorgaben zur Gebäudeflucht wurde der Voranfrage allerdings dann doch zugestimmt.

    Bei einer weiteren Voranfrage zeigten sich hingegen ganz deutliche Auffassungsunterschiede im Rat. In Gennach ging es um eine Bebauung im angrenzenden Außenbereich des Zehentweges, die damit grundsätzlich einer Ausnahmegenehmigung bedürfte. Besonders zwischen den beiden Bürgermeistern Dobler und Knoll herrschten gegensätzliche Auffassungen über eine sinnvolle Realisierung. Ein konkreter Beschluss wurde dazu momentan nicht gefasst. (mimä)

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