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Feuerwehr: Gemeinsam gegen Gefahren des Alltags

Feuerwehr

Gemeinsam gegen Gefahren des Alltags

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    Feuerwehrkommandanten und Bürgermeister sind zufrieden nach der Unterzeichnung des Bedarfsplans: (von links): Jürgen Pech, Martin Lauter, Christopher Jahn, Tobias Stengelin, Andreas Scharf, Rudolf Schneider, Simon Schropp, Alexander Friedrich, Erwin Losert, Bernhard Rid und Andreas Rudel.
    Feuerwehrkommandanten und Bürgermeister sind zufrieden nach der Unterzeichnung des Bedarfsplans: (von links): Jürgen Pech, Martin Lauter, Christopher Jahn, Tobias Stengelin, Andreas Scharf, Rudolf Schneider, Simon Schropp, Alexander Friedrich, Erwin Losert, Bernhard Rid und Andreas Rudel. Foto: Uwe Bolten

    Das gellende Signal des Funkmelders auf dem Rathausplatz unterbrach jäh die Gespräche nach der Unterzeichnung des interkommunalen Feuerwehrbedarfsplans der GEL-Gemeinden. „Einsatz, Unfall auf der B17“, war knapp von den versammelten Wehrmännern aus Untermeitingen und Klosterlechfeld zu hören, der edle Zwirn der Uniformen wurde auf dem Platz schnell mit der Einsatzkleidung getauscht, wenige Minuten nach dem Alarm verließen die Einsatzkräfte mit Sondersignal die Von-Imhof-Straße.

    Die zurückbleibenden Bürgermeister des gemeinsamen Entwicklungskonzeptes Lechfeld (GEL) aus Untermeitingen, Klosterlechfeld, Obermeitingen und Graben fühlten sich durch dieses Ereignis in ihrem Vorhaben bestärkt, mit einem gemeinsamen Feuerwehrbedarfsplan den sich ändernden technischen Herausforderungen und dem demografischen Wandel entgegenzutreten. „Jetzt fährt die Wehr aus Klosterlechfeld zuerst zum Unfallort, die sind näher dran. Unmittelbar danach sind die Männer aus Untermeitingen mit dem Verkehrssicherungsanhänger, der dort stationiert ist, vor Ort“, erläuterte der Untermeitinger Bürgermeister Simon Schropp die Abläufe.

    Zur Sicherstellung gesetzlicher Aufgaben sollen die Ortsfeuerwehren erhalten bleiben. Die im Feuerwehrbedarfsplan niedergeschriebenen Grundsätze sollen als Planungsgrundlagen herangezogen werden und gelten als Handlungsanweisung für die Zusammenarbeit. Dies richte sich insbesondere für das im GEL-Bereich abgestimmte Fahrzeugkonzept. Ständig um neuere oder höhere Gefahrenpotenziale aktualisiert, soll mit dem gemeinsamen Konzept eine Optimierung der Gefahrenabwehr erreicht werden. Die Vereinbarung gilt bis 31. Dezember 2026.

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