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Königsbrunn: Erschossene Hunde in Königsbrunn: Jäger erneut vor Gericht

Königsbrunn

Erschossene Hunde in Königsbrunn: Jäger erneut vor Gericht

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    Der Prozess gegen einen Jäger aus Königsbrunn, der zwei Hunde erschossen hat, geht voraussichtlich im März in die zweite Runde.
    Der Prozess gegen einen Jäger aus Königsbrunn, der zwei Hunde erschossen hat, geht voraussichtlich im März in die zweite Runde. Foto: Jakob Stadler

    Die Geschichte um die beiden Hunde, die ein Jäger im Königsbrunner Süden erschossen hat, bekommt eine Fortsetzung. Wie unsere Redaktion erfuhr, findet am 12. März der Berufungsprozess am Augsburger Landgericht statt. Beim Prozess am Augsburger Amtsgericht Anfang Oktober wurde der Jäger wegen der ungerechtfertigten Tötung der Hunde zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Gegen das Urteil haben sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Berufung eingelegt.

    Für den Jäger geht es um mehr als nur die Geldstrafe. Bei einer Verurteilung zu mehr als 60 Tagessätzen verliert er seinen Jagdschein, und das Revier wird neu vergeben. In der ersten Verhandlung verhängte der Richter 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Ziel dürfte daher sein, das Strafmaß entsprechend zu drücken. Allerdings könnte der Mann seine Jagderlaubnis trotzdem verlieren, wie das Landratsamt Augsburg auf Anfrage bestätigt. Bei der Entscheidung über die Lizenz spielt auch die persönliche Zuverlässigkeit des Jägers eine Rolle. Davon hängt die Erlaubnis ab, im öffentlichen Raum eine Waffe zu verwenden, und damit logischer Weise auch die Jagderlaubnis.

    Zwei Hunde in Königsbrunn erschossen: Richter hält Jäger für schuldig

    Im Paragraf 17, Absatz 3, Nummer 1, des Bundesjagdgesetzes heißt es: „Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden.“ Sähen die Behörden den Verstoß als gegeben, würde ein Verwaltungsverfahren notwendig, in dem der Betroffene angehört und die persönlichen Interessen des Jägers gegen die Interessen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung abgewogen werden muss.

    Ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift steht ebenfalls im Raum. Der Jäger hatte zu seiner Verteidigung ausgeführt, dass die beiden Hunde immer wieder Wildtiere in seinem Revier gerissen hatten – auch am Tag der Schüsse. Für den Richter stand aber fest, dass die Tötung der Tiere nicht nur ungerechtfertigt war, sondern der Jäger auch gegen jagdrechtliche Vorgaben verstoßen hat. So hat er nach Überzeugung des Gerichts aus seinem Auto auf die Hunde geschossen und die Wirkung der Schüsse nicht kontrolliert. So kam es, dass er einem Tier vor den Augen der Besitzerin den „Gnadenschuss“ geben musste.

    Egal, wie das Berufungsverfahren ausgeht, die Geschichte könnte also noch weitergehen.

    Mehr zum ersten Prozess lesen Sie hier: Wann dürfen Jäger Hunde erschießen?

    Was der Jäger zu den Vorwürfen sagt, lesen Sie hier: Jetzt spricht der Jäger, der bei Augsburg zwei Hunde erschoss

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