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Königsbrunn: Erschossene Hunde: Mildere Strafe für Königsbrunner Jäger

Königsbrunn

Erschossene Hunde: Mildere Strafe für Königsbrunner Jäger

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    Ein Jäger, der zwei Hunde erschossen hatte, stand erneut vor Gericht und ist zu einer milderen Geldstrafe verurteilt worden.
    Ein Jäger, der zwei Hunde erschossen hatte, stand erneut vor Gericht und ist zu einer milderen Geldstrafe verurteilt worden. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Ob es dieses Mal ein „Blattschuss“ war – um in der Sprache des Angeklagten zu bleiben – wird das Landratsamt entscheiden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. Am Donnerstag stand erneut jener Jäger vor Gericht, der im Juli 2018 im Königsbrunner Süden zwei Hunde, die er in Verdacht hatte zu wildern, erschossen hatte. Wie groß das öffentliche Interesse an dem Fall noch immer ist, zeigte am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht, im Zuschauerraum war kein Platz mehr frei.

    Der 53-Jährige ist im Oktober vorigen Jahres wegen strafbarer Tiertötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Und schlimmer noch als die Geldstrafe schmerzte den leidenschaftlichen Jäger, wie sie der Richter juristisch begründete: 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Damit ist jedem Jäger klar: Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen zieht die Untere Jagdbehörde automatisch den Jagdschein ein.

    Jäger akzeptiert kurz vor der Verhandlung den Schuldspruch

    Erst kurz vor der Verhandlung hatte der Jäger die weiße Flagge gehisst, den Schuldspruch akzeptiert. Im Berufungsprozess ging es jetzt dem Jäger einzig darum, das Strafmaß unter die kritische Zahl von 60 Tagessätzen zu drücken. Mit Erfolg.

    Die Strafkammer hat die Strafe auf 55 Tagessätze gesenkt, was 2000 Euro bedeutete. Wie Richter Wolfgang Natale im Prozess bekannt gab, konnte Verteidiger Udo Reissner vor dem Prozess mit der Staatsanwaltschaft einen Strafrabatt aushandeln. So hat er zwischenzeitlich der Hundehalterin 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt, die daraufhin ihren Strafantrag zurückgezogen hatte. Gesetzlich sind bei einem Täter-Opfer-Ausgleich Strafen zu mildern. Der Angeklagte hat außerdem 3000 Euro als freiwillige Geldbuße an den Augsburger Zoo überwiesen.

    Noch unklar, ob der Angeklagte den Jagdschgein behalten darf

    Doch ob der 53-Jährigen mit diesem Urteil seinen Jagdschein behalten darf, ist nicht sicher. Richter Natale deute dies an. Denn bei der Entscheidung über die Lizenz spielt auch die persönliche Zuverlässigkeit des Jägers eine Rolle. Davon hängt die Erlaubnis ab, im öffentlichen Raum eine Waffe zu verwenden. Denn das Verhalten des Jägers war an diesem Tag alles andere als waidgerecht. Aus dem Auto heraus hatte er 2019 auf die Hunde geschossen. Ohne kontrolliert zu haben, dass sie tot sind, war er weitergefahren, um die Halterin zu informieren. Als er zum „Tatort“ zurückkehrten, lebte einer der Hunde noch. Er erhielt vor den Augen der Besitzerin den „Gnadenschuss“.

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