Ein schlimmer Vorfall soll es gewesen sein, der sich im März dieses Jahres in einer Grundschule im südlichen Landkreis Augsburg ereignet hat – das sagte die Rektorin bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht Augsburg. Deshalb wurde der Viertklässler für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dessen Eltern waren mit dieser Maßnahme überhaupt nicht einverstanden. Sie klagten gegen den Freistaat Bayern: Unverhältnismäßig sei der vollzogene dreitägige Ausschluss gewesen; zudem soll das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein.
Kreis Augsburg