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Kreis Augsburg: Eltern klagen erfolgreich gegen Unterrichtsausschluss ihres Kindes

Kreis Augsburg

Eltern klagen erfolgreich gegen Unterrichtsausschluss ihres Kindes

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    Ein Viertklässler wurde drei Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen. Das war laut Augsburger Verwaltungsgericht rechtswidrig.
    Ein Viertklässler wurde drei Tage lang vom Unterricht ausgeschlossen. Das war laut Augsburger Verwaltungsgericht rechtswidrig. Foto: Katja Röderer (Archivbild)

    Ein schlimmer Vorfall soll es gewesen sein, der sich im März dieses Jahres in einer Grundschule im südlichen Landkreis Augsburg ereignet hat – das sagte die Rektorin bei der Verhandlung am Verwaltungsgericht Augsburg. Deshalb wurde der Viertklässler für drei Tage vom Unterricht ausgeschlossen. Dessen Eltern waren mit dieser Maßnahme überhaupt nicht einverstanden. Sie klagten gegen den Freistaat Bayern: Unverhältnismäßig sei der vollzogene dreitägige Ausschluss gewesen; zudem soll das Verfahren nicht ordnungsgemäß abgelaufen sein.

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