Aber die Staatsanwälte haben bei ihren Ermittlungen beide Seiten gehört: Die junge Frau, die Mahl beschuldigt, er habe sie vor acht Jahren unsittlich berührt, und auch den Pfarrer. Sie kamen - sicher nicht leichtfertig - zum Schluss: Mahl hat damals im Religionsunterricht eine Grenze überschritten und für Juristen den Tatbestand "sexueller Missbrauch" erfüllt.
Schwabmünchen