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Dinkelscherben: Frau muss Abschleppkosten für fremdes Fahrzeug zahlen

Dinkelscherben

Frau muss Abschleppkosten für fremdes Fahrzeug zahlen

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    Eng wird es rund um den Bahnhof in Dinkelscherben, wenn die Pendler ihre Autos abstellen. Das führt auch zu Zwischenfällen – mit einem sehr ungewöhnlichen befasste sich das Verwaltungsgericht Augsburg.
    Eng wird es rund um den Bahnhof in Dinkelscherben, wenn die Pendler ihre Autos abstellen. Das führt auch zu Zwischenfällen – mit einem sehr ungewöhnlichen befasste sich das Verwaltungsgericht Augsburg. Foto: Marcus Merk

    Sie traute ihren Augen nicht, als die Rechnung über 274,75 Euro ins Haus flatterte. Eine Frau aus dem Landkreis sollte die Abschleppkosten für ein fremdes Fahrzeug zahlen, das im Juni 2016 in der Alpenstraße am Dinkelscherber Bahnhof abgestellt war – entgegen der Fahrtrichtung und entgegen allen Gepflogenheiten der frühmorgendlichen Pendlergemeinschaft. Die Frau hatte damals ihren eigenen Wagen direkt gegenüber auf der anderen Straßenseite abgestellt und damit für eine künstliche Engstelle gesorgt. Diese rief die Polizei auf den Plan.

    Statt der 3,05 Meter blieben für die Durchfahrt nur noch 2,50 Meter. Die Polizisten versuchten, die beiden Frauen telefonisch zu erreichen, was aber nicht gelang. Anschließend ließen sie den entgegen der Fahrtrichtung geparkten Wagen abschleppen. Ein Zeuge schilderte den Beamten später, wer zuletzt gekommen sei und damit die Engstelle verursacht habe. Für die Ordnungshüter war damit klar, an wen sie die Rechnung für die Abschleppkosten adressieren mussten. Doch damit wollte sich die Autofahrerin nicht abfinden – sie klagte.

    Pendlersolidarität wurde verletzt

    Vor dem Verwaltungsgericht versuchte sie die Situation zu erklären. Die andere Autofahrerin hätte sich ohne Not auf die andere Straßenseite gestellt. „Es gab doch genügend andere freie Parkplätze. Das war quer jeder Vernunft. Es wäre doch kein Akt gewesen, sich auf die andere Seite zu stellen“, sagte sie.

    Vorsitzender Richter Dr. Nikolaus Müller bestätigte: „Das hat die Pendlersolidarität verletzt.“ Trotzdem hakte er nach, warum die Frau ihren Wagen ausgerechnet auf der anderen Straßenseite abgestellt und damit für die Engstelle gesorgt habe. Eine plausible Erklärung bekam er nicht.

    Ihrer Erinnerung nach habe sie sich nur in die Schlange der Parkenden eingereiht. Auf den Fotografien der Polizei war davon nichts zu erkennen.

    Gefahr verursacht der, der als zweiter kommt

    An der Rechtslage änderte sich dadurch nichts. Richter Nikolaus Müller machte klar: „Die Gefahr verursacht der, der als zweiter kommt.“ Für den Groll der Frau, der in der Vergangenheit nach eigener Aussage mehrmals beleidigende Botschaften auf Toilettenpapier an die Windschutzscheibe geheftet worden waren, hatte er jedoch Verständnis. „Moralisch gebe ich Ihnen Recht.“

    Müller verglich die Situation mit einer Schlange im Supermarkt: Alle stellen sich an, dann kommt ein Kunde und drängelt sich vor. Was tun? Ihn am Schlafittchen packen und nach hinten zerren? „Dann ist es Nötigung“, sagte Müller, der das Recht auf der einen Seite und das Gewohnheitsrecht der Pendlergemeinschaft auf der anderen Seite sah. Die Klägerin daraufhin: „Es ist doch schade. Das alles ist nur passiert, weil jemand sein Hirn nicht eingeschaltet hat.“ Richter Müller: „Menschen sind komisch.“ Er berichtete von seiner Zeit als Pendler und von den Zeitgenossen, die ihn auf der Rolltreppe nervten, weil sie links standen und andere blockierten. „Das Schlimmste ist dann, wenn man sich selbst auf der linken Seite erwischt.“

    Müller riet der Frau, sich von der anderen Pendlerin zum Essen einladen zu lassen. Auf den Kosten jedenfalls werde sie sitzenbleiben. Daraufhin zog die Frau ihre Klage zurück. Der Fall wird sich jedenfalls nicht mehr so schnell wiederholen: Die Marktgemeinde Dinkelscherben hat ein Halteverbotszeichen auf einer Seite der Alpenstraße aufgestellt.

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