Sie soll in der Silvesternacht ein vergessenes Handy an sich genommen und erst nach den wiederholten Bitten ihres Mannes herausgerückt haben, um es der rechtmäßigen Besitzerin zu übergeben. Drei Zeugen belasteten sie schwer. Doch die mussten nach eindringlichem Nachhaken der Richterin letztlich zugeben, dass sie im Grunde alles, was die Angeklagte belasten könnte, nur vom Hörensagen wussten. Denn nur mit ihnen hatte der Verstorbene gesprochen.
Schwabmünchen