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Bobingen: Wer kann einen Bauplatz in Bobingen erwerben?

Bobingen

Wer kann einen Bauplatz in Bobingen erwerben?

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    Bald wird es in der Point genauso aussehen wie hier im Heidelbeerweg in der Bobinger Siedlung.
    Bald wird es in der Point genauso aussehen wie hier im Heidelbeerweg in der Bobinger Siedlung. Foto: Elmar Knöchel

    Ursprünglich wollte man dieselben Vergaberichtlinien anwenden, die sich beim Neubaugebiet in der Siedlung bewährt hatten. Sie wurden jedenfalls von der Grundstücks- und Wohnungsbau GmbH (GWB) der Stadt als durchaus praktikabel bezeichnet. Doch nachdem es aus den Reihen der Bobinger vermehrt Wünsche nach Veränderungen gegeben hatte, empfahl der Aufsichtsrat der GWB, dieses Thema noch einmal in einer Stadtratssitzung zu diskutieren. Sowohl Grüne als auch die SPD stellten Anträge, die Vergaberichtlinie zu verändern.

    Der Hauptkritikpunkt: Wer als Bobinger bereits Grundbesitz hat, hatte in der Siedlung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, bei der Vergabe der Grundstücke zum Zuge zu kommen. Dies würde vor allem auch die Besitzer kleiner Eigentumswohnungen und junge Familien treffen. Auch diesen möglichen Bauwerbern soll nun ein besserer Zugang zu den Vergabetöpfen ermöglicht werden.

    Vergabeverfahren für Bauplätze in Bobingen soll geändert werden

    In der jüngsten Stadtratssitzung entspann sich eine lebhafte Diskussion. Die Stadträte waren sich im Grundsatz einig, dass sich das Prozedere bei der Vergabe der Bauplätze in der Siedlung zwar bewährt habe, aber einige Stellschrauben doch verändert werden sollten. Das Vergabeverfahren soll wieder in drei Schritten ablaufen:

    Das Punkteverfahren: Bauwillige können sich für dieses Verfahren bewerben. Hierbei handelt es sich um ein Punkteverfahren. Familienstand, Arbeitsplatz, Kinderzahl oder auch der Wohnort spielen bei der Wertung eine Rolle. Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl erhält dann den Zuschlag. Um auch finanzschwächeren Familien die Möglichkeit zum Hausbau zu geben, erhalten die Bauwerber in diesem Topf einen Abschlag von 15 Prozent auf den normalen Preis, ermittelt durch den sogenannten „Bodenrichtwert“. Gleichzeitig verpflichten sich die Käufer, die erworbene Immobilie zehn Jahre lang selbst zu nutzen. Zu diesem Verfahren wurde bisher nur zugelassen, wer bisher keinen Grundbesitz vorzuweisen hatte.

    Das soll sich ändern: Wer eine kleine Eigentumswohnung besitzt, womöglich noch zum größten Teil finanziert, soll nicht davon ausgeschlossen werden, sich am Heimatort vergünstigt eine Existenzgrundlage sichern zu können. Es gibt aber Einschränkungen: Der Bewerber darf keine Immobilie mit mehr als 120 Quadratmetern Wohnfläche oder ein bebaubares Grundstück von mehr als 500 Quadratmetern besitzen. Bleibt sein Besitz unter diesen Vorgaben, kann er sich für das Vergabeverfahren bewerben. Bauwillige, die bereits Besitz haben, erhalten nur einen Abschlag vom Bodenrichtwert von 7,5 Prozent.

    Das Losverfahren: Für das Losverfahren gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie für das Punkteverfahren. Allerdings werden hier keine Abschläge auf den Bodenrichtwert angeboten. Dafür entfällt auch die Selbstnutzungsverpflichtung. Lediglich eine Baupflicht innerhalb von vier Jahren kommt zum Tragen.

    Vergabe nach Höchstgebot: Bei diesem Verfahren gibt es keine Einschränkungen für die Bauwerber. Den Zuschlag erhält, wer das höchste Gebot abgibt. Dafür stehen nur insgesamt vier Grundstücke mit jeweils über 600 Quadratmetern zur Verfügung.

    Start für die einzelnen Vergabeverfahren soll im Frühjahr sein

    Der Start für die einzelnen Verfahren soll noch in diesem Frühjahr sein. Das Punkte- und das Losverfahren werden nacheinander abgewickelt und je sechs Wochen laufen. So könnten sich Bewerber, die beim Punkteverfahren leer ausgegangen sind, auch für das Losverfahren bewerben. Die Vergabe gegen Höchstgebot läuft parallel zu den beiden anderen Verfahren ab.

    Die jeweiligen Änderungen in den Vergabeverfahren wurden vom Stadtrat in mehreren Einzelabstimmungen mit großen Mehrheiten gebilligt. Eine Ausnahme stellte jedoch eine Besonderheit beim Verfahren 1 dar. Hier ist festgelegt, dass bei Punktegleichheit zweier Bewerber das Los entscheidet. Neu ist, dass bei gleicher Punktezahl zwar weiterhin das Los entscheiden soll. Falls aber eine der beiden Parteien über Grundbesitz verfügt, bekommt diese keinen Zuschlag. Die Stadträte entschieden sich mit einer Mehrheit von 14:9 für diesen Modus.

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