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Bobingen: Schmutz auf Weg - Radfahrer erleben bei Bobingen doppelte Überraschung

Bobingen

Schmutz auf Weg - Radfahrer erleben bei Bobingen doppelte Überraschung

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    So verschmutzt präsentierte sich der Radweg: Christoph Nees wechselte dafür vom Radweg auf die Straße.
    So verschmutzt präsentierte sich der Radweg: Christoph Nees wechselte dafür vom Radweg auf die Straße. Foto: Anja Fischer

    In Bobingen starteten Christoph Nees und ein Bekannter eine Rennrad-Tour. Auf dem Radweg zwischen Waldberg und Reinhartshausen lagen nach dem ungemütlichen Wetter der Vortage kleine Zweige auf dem Weg: Gift für die dünnen Rennradreifen.

    Als der Radweg in ein Waldstück mündete, seien immer mehr Zweige und Äste aufgetaucht, berichteten die beiden Radler. Sie kennen die Strecke. Sie wissen, dass eine steile Gefällstrecke mit rund elf Prozent kommt und an deren Ende eine scharfe 90-Grad-Kurve. Um sicher fahren zu können, entschieden sie sich für die saubere Straße. Doch dort wartete die Polizei.

    Bobinger Polizei hält Rennradfahrer vor Waldberg auf

    Beamte der Polizeiinspektion Bobingen hatten am Ortseingang von Waldberg kontrolliert - genau dort, wo der Radweg wieder in die Straße einmündet. Das Augenmerk lag auf der Radwegebenutzung und der Verkehrstüchtigkeit von Fahrrädern. Dienststellenleiter Artur Dachs erklärt: "Diese Überwachung erfolgt im Mai mit einem gewissen Schwerpunkt, um die Radler nach der Winterpause frühzeitig zu sensibilisieren."

    Doch bei der Sensibilisierung bleibt es nicht. Christoph Nees und sein Bekannter werden von den Polizeibeamten auf die Radwegebenutzungspflicht hingewiesen und mit einem Bußgeld von je 20 Euro verwarnt. Eine Strafe, die Christoph Nees akzeptieren kann. Er bemängelt trotzdem eine Kontrolle an gerade dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt.

    Radwegzustand bei Bobingen für Rennradfahrer nicht geeignet

    "Der Radwegzustand war für Rennradfahrer wirklich nicht geeignet", sagt Nees. Bucheckern, daumendickes Totholz und ausgewaschener Split hätten dort gelegen. Radfahrer, denen die Strecke bekannt sei, würden zudem gerade an dieser Stelle gerne auf die Straße ausweichen, weil die 90-Grad-Kurve am Radwegsende gefährlich sei.

    "Durch die Gefällstrecke bekommt man schon ganz schön Geschwindigkeit drauf - auch wenn man bremst", erklärt er und verweist auch auf E-Bike-Fahrer, die mittlerweile verstärkt unterwegs seien und oft von dieser Kurve überrascht würden, weil Warnschilder entlang des Radweges fehlen. "Ich bin selbst schon einmal im angrenzenden Feld gelandet", sagt Nees. Auch das sei ein Grund, warum er sich bei diesem Wegstück für die Straße anstelle des Radweges entscheidet.

    Radwege müssen laut Straßenverkehrsordnung benutzt werden

    Nees fragt sich, ob es für den Radsport allgemein förderlich ist, wenn die Radwegebenutzungspflicht strikt umgesetzt wird, wenn der Zustand der Wege nicht gut ist. "So vergällt man den Menschen eher das Radfahren", findet er. Tatsächlich müssen nach der Straßenverkehrsordnung Radwege benutzt werden, wenn sie vorhanden sind. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Sind Wege zum Beispiel wegen Eis oder Schnee nicht benutzbar, dann dürften Radler auf die Straße ausweichen, teilt das Polizeipräsidium Schwaben Nord mit. Es müsse aber der Einzelfall geprüft und dann entschieden werden. Laut der Bobinger Stadtverwaltung wird der Weg einmal im Monat gereinigt.

    Außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist der jeweilige Baulastträger für den Unterhalt zuständig. Dies gilt auch für die Reinigung. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Kommunen verpflichtet, "verkehrswichtige Radwege" zu räumen. Aber wie oft? Der Gesetzgeber fasst den Rahmen eher weit: Der Umfang der Reinigung richte sich nach der Art der Straße und der jeweiligen Gefahr. Die Grenze der Verkehrssicherungspflicht liege aber im Rahmen des Zumutbaren.

    Kommune haftet, wenn Radler auf ungeräumten Radweg stürzen

    Wenn ein Radfahrer ohne eigenes Verschulden auf einem ungeräumten Radweg stürzt, ist die Kommune in der Haftung. Das gilt übrigens auch, wenn ein Landwirt auf der Straße zum Beispiel nach dem Pflügen Erdschollen auf dem Asphalt hinterlassen hat. Laut Gesetz muss er die Straße "unverzüglich" reinigen. Stellt er Schilder auf, um auf die Gefahr hinzuweisen, dann entbindet das nicht von der Pflicht, die Fahrbahn so schnell wie möglich zu reinigen. Die Pflicht zur Beseitigung einer Straßenverschmutzung ist übrigens nicht auf allen Straßen gleich. Auf einem Wirtschafts- oder Feldweg gelten nicht die gleichen Anforderungen wie auf Fernverkehrsstraßen.

    Inspektionsleiter Artur Dachs hat Verständnis für Rennradfahrer wie Christoph Nees, wenn die Wege oft schwer benutzbar sind. Er betont aber, wie wichtig ein Radweg ist: "So eine Bergstrecke ist nicht übersichtlich, allein durch die gewundene Streckenführung", sagt Dachs. Deshalb habe man bewusst den Radfahrer mit einem eigenen Weg von der Straße genommen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sicher von A nach B zu kommen. Da müsse auch eine scharfe Kurve am Wegende in Kauf genommen werden. Dachs nimmt den Impuls von Christoph Nees allerdings gerne als Diskussionsgrundlage an - vor allem, was die Kennzeichnung der Kurve betrifft. "Wenn die Zuständigkeiten geklärt sind, kann man das bei einer Ortsbegehung vielleicht entschärfen", bietet er an.

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