Nach einem kurzen Rückblick auf das vergangene, sehr besondere Jahr widmete sich der Gemeinderat in seiner ersten Sitzung des neuen Jahres wieder der Alltagsarbeit. Zuerst stand die Änderung der Bestattungsgebührensatzung auf der Tagesordnung. Die Auftragsvergabe der Bestattungsdienstleistungen wurde in einem neuen Vertrag mit der Firma Welzmüller geregelt. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Kostensteigerung von rund 20 Prozent. So kostet das Ausheben und Schließen eines Normalgrabs künftig 389 Euro statt bisher 339 Euro. Die Gebühr für den Leichen- und Friedhofsdienst steigt von 122 auf 150 Euro an. Die Satzungsänderung mit weiteren detaillierten Gebühren wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Langerringen