Um eine weitere Erfahrung reicher ist jetzt eine 18-jährige Angeklagte. Denn das Jugendgericht ist kein Gemischtwarenladen. So hatte die junge Frau nach dem Antrag von Staatsanwältin Jovanna Prügel wissen wollen: „Und jetzt soll ich mir davon was aussuchen...?“
Augsburg