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Augsburg: Straßenbahnlinie 3: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

Augsburg

Straßenbahnlinie 3: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen ab

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    Auf Haunstetter Flur sind die Arbeiten für das Rasengleis mit hochliegender Vegetationsebene der Linie 3 schon weit fortgeschritten.
    Auf Haunstetter Flur sind die Arbeiten für das Rasengleis mit hochliegender Vegetationsebene der Linie 3 schon weit fortgeschritten. Foto: Adrian Bauer

    Der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Klagen zweier Königsbrunner Bürger gegen die Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 abgewiesen. Bereits im März hatten die Richter im Eilverfahren den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Schwaben für rechtmäßig erklärt. Nun unterlagen die beiden Kläger auch im ordentlichen Verfahren.

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