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Revision im Prozess um zersägte Leiche
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Mit dem Augsburger Prozess um die zersägte Leiche eines Polizisten wird sich nun der Bundesgerichtshof befassen müssen.Die Verteidigung der Ehefrau hat Revision eingelegt.
Mit dem Augsburger Prozess um die zersägte Leiche eines Polizisten wird sich der Bundesgerichtshof befassen müssen.
Der Münchner Anwalt der wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Ehefrau des Opfers hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Augsburg. Die Verteidigung hatte eine zeitlich begrenzte Haftstrafe wegen Totschlags bei verminderter Schuldfähigkeit der Angeklagten gefordert.
Die 34-jährige zweifache Mutter hat nach dem Urteilsspruch im Januar ihren schlafenden Mann im Januar vorsätzlich und heimtückisch erschlagen. Danach hatte sie der Leiche zur Transporterleichterung beide Beine abgesägt und den Torso und die Gliedmaßen in einer Plastiktüte aus der Wohnung geschafft.
Die Verurteilte hatte die Tat gestanden, aber erklärt, sie habe ihren Mann nach einem Streit im Affekt erschlagen. Diese Darstellung hatten Gutachten widerlegt und den Schluss nahe gelegt, der Mann sei ohne jede Reaktion oder Gegenwehr getötet worden. Das Gericht hatte daraufhin die Darstellung der Angeklagten als "unglaubwürdig" bezeichnet. dpa/lby
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