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Augsburg/Königsbrunn: Tresor lag im Lech und die Beute unterm Bett

Augsburg/Königsbrunn

Tresor lag im Lech und die Beute unterm Bett

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    Den Tresor hatten die Täter in den Lech geworfen. Nicht das erste Mal, dass Geldschränke in Flüssen gefunden werden. Unser Bild zeigt einen ähnlichen Fund in Nordrhein-Westfalen im Januar 2015.
    Den Tresor hatten die Täter in den Lech geworfen. Nicht das erste Mal, dass Geldschränke in Flüssen gefunden werden. Unser Bild zeigt einen ähnlichen Fund in Nordrhein-Westfalen im Januar 2015. Foto: Bernd Thissen/dpa (Symbolfoto)

    Das war wohl schon verlockend – und gleichwohl auch eine „blöde Idee“, wie es Vorsitzender Richter Günter Baumann auf den Punkt brachte. Deshalb fanden sich nun zwei junge Männer in einer Schöffenverhandlung vor dem Jugendgericht Augsburg wieder. Das schickte sie wegen Diebstahl in einem besonders schweren Fall unterschiedlich lange hinter „schwedische Gardinen“.

    Zwei ganz unterschiedliche Männer saßen auf der Anklagebank. Aus der Haft vorgeführt wurde ein 26-Jähriger (vertreten von Rechtsanwalt Dr. Florian Engert), der bereits elfmal vorbestraft ist und unter zweifacher offener Bewährung stand. Der zweite Angeklagte (Rechtsanwältin Cornelia McCready) war zur Tatzeit mit 20 Jahren gerade noch Heranwachsender. Er war bereits dreimal mit dem Jugendstrafrecht in Konflikt geraten, absolviert aber aktuell seine Gesellenprüfung und zeigte sich von Anfang an geständig. Somit konnte das Gericht auf Zeugen verzichten.

    Motiv: Schulden und ein neues Auto

    Die beiden hatten davon geträumt, auf einem Schlag alle Schulden zu begraben und sich endlich ein neues Auto kaufen zu können. So überredete der Ältere, der als Kellner in einem Szenelokal in Königsbrunn arbeitete, den Jüngeren, den er dort als guten Billardspieler kennengelernt hatte, sich gemeinsam den Tresor des Lokals unter den Nagel zu reißen und anschließend die Beute zu teilen.

    Der Ältere fühlte sich offenbar von seinem Arbeitgeber ausgenutzt. Er habe sich nur das holen wollen, „was mir zusteht“, sagte er.

    Im März diesen Jahres setzten sie den Plan um. Gegen vier Uhr morgens gelangten sie mit einem Schlüssel, den der Kellner organisiert hatte, problemlos in die Gaststätte. Er wusste, wo sich der Tresor befand, deponierte er darin doch regelmäßig seine Tageseinnahmen. „In dem Lokal waren doch so Überwachungsdinger drin“, bemerkte der Richter. Deswegen hätten sie sich ja auch mit Pullis und Mützen vermummt, so der Angeklagte. Das reichte allerdings nicht aus, denn der Inhaber der Gaststätte erkannte bei Durchsicht des Videomaterials aus der Tatnacht seinen Kellner.

    Wie der Angeklagte ausführte, war es leicht, den Tresor aus der Holzverankerung zu lösen. Auch das Öffnen habe keinerlei Probleme bereitet. Den Jüngeren hätte er für die Tat nur deshalb gebraucht, „weil der ein Auto hat, um das Ding weg zu transportieren“, erklärte der 26-Jährige. Zu Hause habe man dann das Geld geteilt.

    Beute unter dem Bett versteckt

    Da er aber Angst hatte, so der Kellner, dass „die zuerst bei mir ermitteln, wenn die von meinen Vorstrafen hören“, habe er dem Kumpel vorsorglich seinen Anteil mitgegeben. Den Tresor haben sie später Lech versenkt. Doch nur kurz währte die Freude über die fast 15.000 Euro, denn die Polizei fand es unter dem Bett des Jüngeren.

    15 Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragte Staatsanwältin Julia Buijze für den 26-Jährigen. Nach ihrer Meinung habe er schon „mehrfach Chancen bekommen“. Vor allem kritisierte sie die hohe Rückfallgeschwindigkeit: Nur zwei Monate nach seiner letzten Verurteilung sei der junge Mann erneut straffällig geworden. Als Strafe für den Jüngeren forderte sie vier Wochen Dauerarrest sowie 80 Arbeitsstunden. Dessen Verteidigerin wies darauf hin, dass der ja die Ermittlungen der Polizei unterstützt habe.

    „Die Tat war ein großer Vertrauensbruch gegenüber ihrem Arbeitgeber“, bemerkte Richter Baumann. Er verurteilte den 26-Jährigen zu einer zehnmonatigen Haftstrafe. Der Vater zweier Kinder blieb gleich in Haft. Mit dem Urteil für den heute 21-Jährigen habe es sich das Gericht nicht einfach gemacht, sagte Richter Baumann, dessen Tat sei ein „Grenzfall“. Das Urteil lautete auf 80 Stunden Hilfsdienste und drei Wochen Dauerarrest – damit der Angeklagte auch einmal erlebe, wie es sei, wenn man in Haft kommt.

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