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Amtsgericht Augsburg: Jäger erschießt zwei Hunde: Angeklagter akzeptiert Urteil nicht

Amtsgericht Augsburg

Jäger erschießt zwei Hunde: Angeklagter akzeptiert Urteil nicht

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    Ein Jäger war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er zwei Hunde erschossen hatte. Nun will er sich gegen das Urteil wehren.
    Ein Jäger war zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er zwei Hunde erschossen hatte. Nun will er sich gegen das Urteil wehren. Foto: Felix Kästle, dpa (Symbolbild)

    Der Fall des Jägers, der bei Königsbrunn (Landkreis Augsburg) zwei wildernde Hunde erschossen hat, beschäftigt die Justiz weiter. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger des Jägers haben Berufung gegen das Urteil eingelegt, bestätigte der Pressesprecher des Augsburger Amtsgerichts. Der Jäger war in erster Instanz vom Augsburger Amtsgericht wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt worden. Der Jäger konnte nicht ausreichend nachweisen, dass die Tiere tatsächlich Wild nachstellten, als er sie erschoss. Zudem warf ihm das Gericht vor, dass er die zuständigen Behörden nicht über die wildernden Hunde informiert hatte.

    Jäger würde wohl seinen Jagdschein verlieren

    Würde das Urteil rechtskräftig, würde der Jäger sehr wahrscheinlich auch seinen Jagdschein verlieren. Dies ist bei Geldstrafen von mehr als 60 Tagessätzen üblich. Die Entscheidung dafür liegt bei der zuständigen Jagdbehörde. Ziel der Berufung dürfte aus Sicht der Verteidigung sein, zumindest unter diese Grenze zu kommen. Der ursprüngliche Strafbefehl der Staatsanwaltschaft setzte 55 Tagessätze als Strafe an. Dagegen hatte der Jäger aber Einspruch eingelegt und damit das öffentliche Verfahren ins Rollen gebracht. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte im Prozess sogar 120 Tagessätze Strafe gefordert.

    Nachdem nun die Berufungen eingelegt wurden, muss das Gericht eine schriftliche Version des Urteils vorlegen, teilte der Amtsgerichtssprecher mit. Das muss bis spätestens fünf Wochen nach der Urteilsverkündung passieren. Dann können beide Seiten innerhalb einer Woche ihre Berufungen begründen, ehe die Akte für das weitere Verfahren ans Landgericht übergeben wird. Falls beide Seiten sich nicht noch entscheiden, ihre Einsprüche gegen das Urteil zurückzuziehen, würde dann ein Prozesstermin für die Berufungsverhandlung festgelegt. (adi)

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