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Versicherungsschutz auf Reisen: Mit dem Mietwagen gut versichert in den Urlaub starten

Versicherungsschutz auf Reisen

Mit dem Mietwagen gut versichert in den Urlaub starten

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    Mit dem Mietwagen im Urlaub: Es lohnt sich immer, schon beim Buchen auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten.
    Mit dem Mietwagen im Urlaub: Es lohnt sich immer, schon beim Buchen auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Wenn Sie einen Mietwagen buchen, gibt es wichtige Versicherungsaspekte, um entspannt unterwegs zu sein. Daher lohnt es sich, genau hinzuschauen und zu wissen, was im Schadensfall abgedeckt ist.

    Ein Rat vorweg: Auf keinen Fall sollten Sie sich bei der Übergabe eines Mietwagens spontan von lokalen Autovermietern dazu drängen lassen, irgendwelche Versicherungsverträge zu unterschreiben. «Wir raten, sich Zeit zu nehmen und alle Unterlagen gründlich durchzulesen. Auch sollten keine Verträge unterzeichnet werden, die wegen fremder Sprache unverständlich sind», rät Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

    Mit oder ohne Selbstbeteiligung?

    Am besten setzen sich Verbraucher schon vor dem Urlaub in Ruhe mit dem Versicherungsschutz auseinander. Rehberg rät, immer eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Sie umfasst alle Schäden, die ein Fahrer selbst fahrlässig verursacht. Am besten wählt man hier eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Die Police sollte auch Diebstahl, Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden und Dach sowie Steinschlag einschließen.

    Wichtig zu wissen: In der Regel decken Versicherungen nur Schäden ab, die Personen verursacht haben, die im Mietvertrag als Fahrende angegeben wurden. Wollen also mehrere Personen den Wagen fahren, sollte man am besten alle Fahrer eintragen lassen.

    Worauf muss ich bei der Höhe der Versicherungssumme achten?

    Viele Mietwagen-Vermieter bieten Kunden komplette Pakete inklusive Versicherungsschutz an. Da im Ausland andere Versicherungssummen als in Deutschland gelten können, ist es wichtig zu prüfen, dass Schäden in ausreichender Höhe abgedeckt sind.

    Die sogenannte Mallorca-Klausel sorgt dafür, dass der im Ausland gemietete Wagen zu den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeträgen versichert wird.

    Die Versicherung übernimmt bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, bis zu 1,3 Millionen Euro bei Sachschäden und bis zu 50.000 Euro bei Vermögensschäden.

    Sie gilt in der Regel zumindest innerhalb der EU-Mietgliedstaaten. Für das außereuropäische Ausland wird oft eine zusätzliche Versicherung benötigt - die Traveller-Police.

    Muss ich diese Zusatzversicherung separat abschließen?

    Nicht immer müssen Verbraucher so eine Zusatzversicherung extra abschließen. Manche Verträge für das eigene Auto enthalten die Mallorca-Klausel bereits. Dies sollten Verbraucher immer als Erstes prüfen, rät Rehberg.

    Oft kann man die Zusatzversicherung über die Kfz-Haftpflichtversicherung hinzubuchen. Und wer kein eigenes Auto hat, kann sie meist über die private Haftpflichtversicherung zusätzlich abschließen.

    Tipp: Bei der Übergabe sollten Urlauber prüfen, ob der Mietwagen etwa Kratzer oder Dellen hat. Falls ja, die Schäden am besten fotografieren. Das ist auch ratsam für die Anzeige des Tankstandes. Wer den Wagen vollgetankt zurückbringt, sollte den Tankbeleg aufheben.

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