Egal, was die Gründe sind: Immer wieder brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unbezahlten Sonderurlaub. Die Bedeutung davon ist klar: Freie Tage, dafür aber kein Gehalt.
Doch kann man so einfach unbezahlten Urlaub nehmen? Und wie sieht es in der Zeit mit der Krankenversicherung aus?
Kann man sich einfach unbezahlten Urlaub nehmen?
Ganz so einfach kann man jedoch keinen unbezahlten Urlaub nehmen. Dafür braucht es laut Haufe immer das Einverständnis des Arbeitgebers. Einen allgemeinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nämlich nicht.
Doch laut Haufe gibt es Ausnahmen, die doch einen rechtlichen Anspruch auf den unbezahlten Urlaub rechtfertigen. Dazu gehören unter anderem:
- Eine Notsituation tritt ein: Wenn man in eine Notsituation gerät, weil beispielsweise jemand in der Familie erkrankt, hat man Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das fällt dann unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dann könnte es unter Umständen sogar sein, dass das Gehalt weiter bezahlt wird. Geregelt ist das in Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Dort heißt es: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."
- Pflege von Kindern oder naher Angehöriger sowie Elternzeit
- Vertraglicher Anspruch: In manchen Tarif- und Arbeitsverträgen sowie Betriebsvereinbarungen gibt es Vereinbarungen zu unbezahltem Urlaub. Dort sind in der Regel bereits die maximale Dauer und die Voraussetzungen geregelt. Laut Haufe braucht es dann aber auch weiterhin die Zustimmung des Arbeitgebers.
Dennoch sollten Sie in jedem Fall mit Ihrem Arbeitgeber über Möglichkeiten für unbezahlten Urlaub sowie die Voraussetzungen sprechen.
Kann der Chef unbezahlten Urlaub ablehnen?
Da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub oder unbezahlten Urlaub gibt, kann der Arbeitgeber einen Antrag auf solchen ablehnen. "Die unbezahlte Freistellung liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers", schreibt Haufe hierzu.
Wie lange bin ich krankenversichert bei unbezahltem Urlaub?
Wer als gesetzlich pflichtversicherter Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub für weniger als einen Monat nimmt, der bleibt in dieser Zeit weiterhin krankenversichert. "Sie bleiben weiter als Arbeitnehmer versichert und zahlen in dieser Zeit keine Beiträge", schreibt die Techniker Krankenkasse hierzu auf ihrer Website.
Anders sieht es jedoch aus, wenn die Auszeit länger als einen Monat dauert. Dann meldet der Arbeitgeber die Person von der Krankenversicherung ab. Das geht aus Paragraf 7 Absatz 3 Satz 1 des SGB IV hervor. Laut der Techniker Krankenkasse haben die Betroffenen dann zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich bei ihrem Ehepartner oder -partnerin, der gesetzlich versichert ist, mit in die Familienversicherung aufnehmen oder lassen sich freiwillig bei der Krankenkasse versichern.
Übrigens: Wer unbezahlten Urlaub nimmt, um eine Reise anzutreten, kann mit einigen Tipps Geld sparen. Bald kommt übrigens auch der Vaterschaftsurlaub.