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Reise: Klage, weil der Nachbar im Flugzeug schnarcht? Die Deutschen sind Klageweltmeister

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Klage, weil der Nachbar im Flugzeug schnarcht? Die Deutschen sind Klageweltmeister

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    Deutsche Urlauberinnen und Urlauber achten auch im Ausland auf ihre Rechte.
    Deutsche Urlauberinnen und Urlauber achten auch im Ausland auf ihre Rechte. Foto: Marco Drux/stock.adobe.com

    Als eine Frau aus Sachsen vor einigen Jahren ein Last-Minute-Reisebüro am Stuttgarter Flughafen betrat, ahnte sie nichts Böses. Sie wolle nach Porto, erklärte sie der Mitarbeiterin. Doch statt eines Tickets in die portugiesische Küstenstadt stellte diese ihr einen Flugschein nach Bordeaux aus – weil sie das Sächsisch der Kundin nicht verstanden hatte. Die Frau legte Widerspruch gegen die Abbuchung von 294 Euro ein und ließ das Reisedatum verstreichen. Daraufhin zog der Reiseveranstalter vor Gericht – und gewann. "Versteht der Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, geht dies grundsätzlich zulasten des Erklärenden", begründeten die Richter, zumal die Reisebüromitarbeiterin das Flugziel vor der Buchung noch zweimal auf Hochdeutsch wiederholt hatte.

    Das Urteil aus dem Jahr 2012 mag einen zum Schmunzeln bringen. Doch es ist nur einer von Tausenden manchmal kuriosen Streitfällen, die jedes Jahr vor Gericht landen. Egal, ob es um eine Flugverspätung, den Sitzplatz im Flieger, das Essen im Hotel oder Ungeziefer auf dem Zimmer geht: "Die Flut der Klagen vor Gericht, sei es gegen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter, ist gewaltig", sagt der auf Reiserecht spezialisierte Würzburger Anwalt Kay P. Rodegra. Die meisten Klagen von Urlaubern auf Preisminderung, Schadenersatz und Entschädigung seien begründet. Manchmal dränge sich allerdings auch der Verdacht auf, dass der Gast mit einer fragwürdigen Reklamation versuche, sich im Nachhinein einen Teil des Reisepreises zurückzuholen.

    Klagen gegen Airlines überschwemmen die Gerichte

    Vor allem Klagen gegen Airlines überschwemmen die Gerichte. Viele Amtsgerichte stellt dies vor ein großes Problem, denn dadurch werden ihre Kapazitäten an anderer Stelle blockiert. "Es sind nicht ein paar Hundert luftfahrtrechtliche und reiserechtliche Fälle im Jahr, sondern Tausende gegen Airlines und Reiseveranstalter", sagt Rodegra. Eine zentrale Auskunftsstelle für die Klagezahlen an deutschen Gerichten gebe es nicht. Laut Recherchen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" verhandeln Amtsgerichte aber jährlich etwa 100.000 Fluggastfälle. Das entspricht etwa zehn Prozent aller zivilen Klagen.

    Und das kann durchaus kuriose Züge annehmen. So klagte ein Passagier vor einiger Zeit erfolglos am Amtsgericht Frankfurt auf Preisminderung, weil ein Sitznachbar im Flugzeug geschnarcht hatte. 2020 klagte ein Urlauber ebenso erfolglos vor dem Amtsgericht Rostock auf einen Reisemangel, weil ein im Flugzeug serviertes Sandwich noch halb gefroren war. Ein anderer wollte einen Teil des Reisepreises zurückbekommen, weil die Getränke im Hotel in Plastikbechern serviert wurden, was angeblich ihren Geschmack beeinträchtigte. Auch diesem Anliegen wurde nicht stattgegeben. Ebenso wenig von Erfolg gekrönt war die Klage eines Malediven-Urlaubers, der vor dem Oberlandesgericht Koblenz einen Reisemangel geltend machen wollte, weil am Strand regelmäßig Kokosnüsse von den Palmen fielen.

    Sammlungen von Urteilen helfen enttäuschten Urlaubern weiter

    Bei der Vielzahl von Urlaubsreisen, die die Deutschen unternehmen, könne schon mal etwas schiefgehen, sodass ein Urlauber berechtigten Anspruch habe, entschädigt zu werden, weiß Rodegra. "Viele Reisende kennen heute ihre Rechte und bestehen auch darauf", sagt der Anwalt. "Und wenn jemand eine Rechtsschutzversicherung hat, wird eben auch dann mal geklagt, wenn die Erfolgsaussichten eher schlecht sind." Einige Urlauberinnen und Urlauber seien bei einer Auslandsreise auch nicht dazu bereit, die Besonderheiten eines Reiseziels zu tolerieren, sondern erwarteten überall deutsche Standards. Laut der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln, die Urteile zu typischen Mängeln bei Pauschalreisen listet, gibt es bei zugesagtem, aber fehlendem Meerblick sieben Prozent des Reisepreises zurück, bei unzureichender Zimmerreinigung zehn Prozent, bei einem nicht funktionsfähigen und verschmutzten Swimmingpool 20 Prozent, bei Unterbringung in einem weiter vom Strand entfernten Hotel als dem gebuchten 30 Prozent, bei Kakerlaken auf dem Zimmer je nach Ausmaß bis zu 40 Prozent und bei Baulärm zwischen fünf und 50 Prozent. Urteilssammlungen wie die ADAC-Preisminderungstabelle, die Frankfurter Tabelle und die Würzburger Tabelle für Kreuzfahrten dienen Urlaubern als Orientierungshilfen, ermutigen sie aber manchmal auch zu fragwürdigen Klagen. "Bei einigen Fällen müssen sich die Vertreter der Anwaltschaft fragen, warum sie ihrem Mandanten nicht raten, von einer Klage abzusehen", sagt der Anwalt.

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