Keine Reisevollmacht für die Kinder dabei? Dann ist die Kreuzfahrt womöglich schon zu Ende, bevor sie überhaupt begonnen hat. Das Risiko haben vor allem Alleinerziehende, Geschiedene und Getrenntlebende. Aber auch, wenn ein einzelner Elternteil mit einem Kind allein verreist oder Großeltern die Enkel mit auf große Fahrt nehmen, ist eine Reisevollmacht nötig. Immer häufiger verlangen Reedereien nämlich den Nachweis, dass Minderjährige nicht unberechtigt gemeinsam mit Erwachsenen ins Ausland reisen. Das soll Entführungen oder Kindesentziehungen verhindern.
Kontrolliert wird das bei der Einschiffung zu einer Kreuzfahrt am wahrscheinlichsten, wenn sich der Nachname des Kindes von dem der begleitenden Erwachsenen unterscheidet oder wenn ein Erwachsener allein mit Kind zum Check-in im Hafen erscheint. Auch wenn die Reedereien in der Praxis nur selten kontrollieren: Eine entsprechende Regelung findet sich häufig in den Reisebedingungen. Prüft die Reederei und hat man die nötigen Nachweise nicht parat, ist die Kreuzfahrt zu Ende, bevor sie begonnen hat. Gleiches gilt übrigens für immer mehr Reiseländer. Kreuzfahrt-Reedereien haben aber besonders spezifische formelle Anforderungen und ihre eigenen Formulare, weshalb ein Blick in die Reisebedingungen hier besonders wichtig ist.
Informationen gibt es bei der Hotline der Reederei
Die Hinweise zu diesem Thema sind auf den Websites der Reedereien allerdings oft eher versteckt. Der Rat eines mit Kreuzfahrten erfahrenen Reisebüros oder der Anruf bei der Reederei-Hotline ist der einfachere Weg, um an die nötigen Informationen zu gelangen. Für alle gleichermaßen gilt: Wer mit Kindern auf Kreuzfahrt geht, sollte das alleinige Sorgerecht oder die Zustimmung aller Elternteile oder Sorgeberechtigten nachweisen können. Und selbst die leiblichen Eltern sollten schlüssig belegen können, dass die Kinder auch wirklich ihre eigenen sind. Sind die Verhältnisse nicht eindeutig, ist eine Reisevollmacht nötig. Das ist eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Sorge- oder Erziehungsberechtigten, die es dem minderjährigen Kind erlaubt, in Begleitung einer bestimmten, erwachsenen Person ins Ausland zu reisen. Genauer: Sie erlaubt der Person, das Kind mit auf eine Reise ins Ausland oder eben auf eine Kreuzfahrt zu nehmen. Und wer mit fremden Kindern unterwegs ist, braucht sie sogar im Inland.
Oft müssen Kopien der Reisepässe vorgelegt werden
Bei Kreuzfahrten genügt es manchmal, ein von der Reederei vorgegebenes Formular in deutsch- und englischsprachiger Fassung auszufüllen, das die Sorgeberechtigten unterzeichnen. Oft müssen aber zusätzlich noch Kopien der Reisepässe oder Personalausweise und Sorgerechtsnachweise der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden, eventuell sogar eine Geburtsurkunde des Kindes.
Auch der Eintrag der Sorgeberechtigten im Reisepass des Kindes kann als entsprechender Nachweis dienen. In Deutschland bekommt man einen solchen Eintrag auf Wunsch seit 2021 bei neu ausgestellten Reisepässen. In manchen Situationen wird aber beispielsweise auch eine Beglaubigung der Reisevollmacht verlangt, wenn beispielsweise ein Land auf der Fahrtroute des Kreuzfahrtschiffs liegt, das strengere Anforderungen stellt, wie beispielsweise Kanada mit besonders strengen Gesetzen zu diesem Thema.
Eine Reisevollmacht für Kinder ist auch bei einem Arztbesuch sinnvoll
Generell dienen die Reisevollmachten dem Schutz von Kindern vor Entführungen, vor allem dem deutlich häufigeren Fall der Kindesentziehungen – also eine Verbringung eines Kindes ins Ausland ohne Zustimmung von nicht mitreisenden Elternteilen oder Sorgeberechtigten. Immer mehr Staaten der Welt haben solche Regelungen in nationalen Gesetzen vorgesehen.
Und für noch eine andere Situation ist eine Reisevollmacht übrigens sehr hilfreich: Muss das Kind im Ausland zum Arzt, darf der das Kind eigentlich nur behandeln, wenn die Zustimmung der Sorgeberechtigten vorliegt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte die Vollmacht also auch explizit medizinische Behandlungen beinhalten.