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Flughafen-Streik heute am 17. Februar 2023: Das müssen Betroffene wissen

Streik

Flughafen-Streik am Freitag: An mehreren Flughäfen fallen alle Flüge aus

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    Auch am Freitag wird wieder an den Flughäfen gestreikt. Alles Wichtige im Überblick.
    Auch am Freitag wird wieder an den Flughäfen gestreikt. Alles Wichtige im Überblick. Foto: Roberto Pfeil, dpa (Symbolbild)

    Der Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes geht in die nächste Runde: Die Gewerkschaft Verdi ruft erneut zu einem Streik an deutschen Flughäfen auf. Betroffen sind diesmal sieben deutsche Flughäfen. Kurzfristig hat Verdi nun auch das Personal des Flughafens in Leipzig zum Streik aufgerufen.

    So sollen am Freitag, 17. Februar 2023, Bodenpersonal sowie Beschäftigte der Luftsicherheit und des öffentlichen Dienstes ihre Arbeit niederlegen. Was Sie als Betroffene wissen müssen und wie lange der Streik dauert, lesen Sie hier im Artikel.

    Streik: Welche Flughäfen sind betroffen?

    Die Gewerkschaft hat an verschiedenen Standorten in Deutschland zum Streik aufgerufen. Betroffen sind folgende deutsche Flughäfen:

    • Frankfurt (Main)
    • München
    • Stuttgart
    • Hamburg
    • Hannover
    • Dortmund
    • Bremen
    • Leipzig

    Wie die Betreiber des Flughafens Frankfurt (Main) der Tagesschau mitteilten, wird der Betrieb dort größtenteils eingestellt. "Alle Aufgaben, die einen vollumfänglichen Flugbetrieb ermöglichen, sind aufgrund des Streiks ausgesetzt", teilte ein Sprecher der Tagesschau mit.

    Flughafen-Streik: Welche Flüge fallen aus?

    Bei den Flughäfen in Frankfurt am Main, München, Hamburg, Bremen und Stuttgart wird am Freitag der reguläre Flugbetrieb eingestellt.

    Bei den Flughäfen in Hannover und Dortmund ist noch nicht gewiss, welche Auswirkungen der Streik auf die Flüge genau haben wird.

    Kurzfristig hat Verdi auch noch zu Streiks am Flughafen Leipzig aufgerufen.

    Betroffene sollten sich bei ihrer Airline darüber informieren, ob der Flug wie geplant stattfindet. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der jeweiligen Website der Fluganbieter. Die Fluggesellschaften bitten die Reisenden nicht an die Flughäfen zu kommen.

    Was tun, wenn am Flughafen gestreikt wird?

    Wenn der Flug aufgrund eines Streiks annulliert wird, haben betroffene Passagiere das Recht auf einen Ausgleich, schreibt die Verbraucherzentrale. Zuallererst sollten sich Betroffene mit ihrer Airline in Verbindung setzen. Dann bleiben zwei Optionen:

    1. Option: Flugpreis erstatten lassen

    Wenn der Flug aufgrund eines Streiks ausfällt, können betroffene Passagiere auf den Flug verzichten und sich stattdessen den Preis zurückerstatten lassen. Wie die Verbraucherzentrale schreibt, ist die Fluggesellschaft dann verpflichtet, das Geld innerhalb von sieben Tagen zu erstatten.

    Bei Pauschalreisen ist jedoch nicht die Airline sondern der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Denn die Veranstalter tragen laut Verbraucherzentrale auch bei Streiks an Flughäfen die Kosten und sogar für die Kosten, die den Betroffenen zusätzlich durch den Streik entstehen. Darunter fallen beispielsweise Übernachtungskosten oder Taxifahrten.

    Bei Pauschalreisen rät die Verbraucherzentrale außerdem: Ab fünf Stunden Verspätung kann der Reisepreis vermindert werden. Dafür muss die Verspätung jedoch beim Reiseveranstalter angezeigt werden. Für jede Stunde Verspätung sinkt dabei der Tagesreisepreis um fünf Prozent. Maximal jedoch um 20 Prozent.

    2. Option: Ersatzflug beantragen

    Wer die Reise jedoch antreten will oder muss, kann sich bei der Airline einen Ersatzflug geben lassen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es verfügbare Verbindungen und freie Plätze gibt.

    Laut der Verbraucherzentrale kann die Fluggesellschaft auch dazu verpflichtet sein, den Betroffenen Betreuungsleistungen anzubieten. Dies gilt, wenn auf einen Ersatzflug gewartet wird.

    Flughafen-Streik: Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

    Einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaften haben Betroffene in diesem Fall jedoch nicht. Denn der Streik Dritter, also Bodenpersonal und anderer, zählt als außergewöhnlicher Umstand. Darauf können sich die Fluggesellschaften berufen, wodurch keine zusätzlichen Zahlungen an die Betroffenen fällig werden.

    Die Fluggesellschaften versuchen bei ausgefallenen Flügen innerhalb Deutschlands die Reisenden auf die Züge der Deutschen Bahn umzubuchen. Bei internationalen Zielen sind die Fluggesellschaften darum bemüht, dass Passagiere von anderen Flughäfen, die nicht bestreikt werden, abfliegen können.

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