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"Finanztest": Auslandskrankenversicherungen immer besser

"Finanztest"

Auslandskrankenversicherungen immer besser

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    In Familientarifen sind Kinder mitversichert. Mit «sehr gut» bewertete Tarife gibt es schon für weniger als 20 Euro.
    In Familientarifen sind Kinder mitversichert. Mit «sehr gut» bewertete Tarife gibt es schon für weniger als 20 Euro.

    Eine Auslandskrankenversicherung ist für gesetzlich Versicherte auf Reisen in andere Länder sehr ratsam. Die Policen seien in den zurückliegenden Jahren "immer besser geworden", berichtet die Zeitschrift "Finanztest" mit Blick auf eine aktuelle Untersuchung von 97 Tarifen (Ausgabe 5/2022). Mehr als die Hälfte erzielte die Bestnote "sehr gut".

    Die Empfehlung lautet: Wer einen alten Vertrag hat, sollte die Konditionen überprüfen und im Zweifel eine neue Police abschließen. Das geht bis zu einem Tag vor der Abreise. Die Versicherungen kosten für Singles oft weniger als zehn Euro pro Jahr, für ältere Menschen werden Aufschläge fällig. Familientarife gibt es meist schon für weniger als 30 Euro pro Jahr.

    Worauf kommt es an? Laut Finanztest sollte jede Auslandskrankenversicherung folgende Punkte erfüllen: Sie zahlt bei Pandemien, leistet unbegrenzt für Behandlungs- und Transportkosten, schließt bestimmte Krankheiten nicht aus, erstattet die Kosten für einen provisorischen Zahnersatz, hat keine Selbstbeteiligung und übernimmt Rücktransporte auch schon dann, wenn sie medizinisch sinnvoll erscheinen.

    Die meisten Tarife zahlen bei Corona-Infektion

    Einige Länder verlangen dem Bericht zufolge für die Einreise ausdrücklich eine vorliegende Auslandskrankenversicherung mit Covid-19-Schutz und Mindestdeckungssumme. Die meisten untersuchten Tarife zahlen bei einer Corona-Infektion, aber nicht alle: In einer Police wurde die Leistung bei einer Covid-19-Erkrankung im Urlaub ausgeschlossen. Wenige Tarife zahlen nicht, wenn es vor Abreise bereits eine Reisewarnung für das Urlaubsland gab.

    In dem Zusammenhang zu beachten: Die Auslandskrankenversicherung zahlt für medizinische Behandlungen. Sie leistet indes nicht, wenn man wegen einer Quarantäne im Urlaubsland später zurückfliegen muss. Hier würde demnach gegebenenfalls eine Reiserücktrittsversicherung mit entsprechendem Quarantäneschutz für die Mehrkosten aufkommen.

    Policen füllen Versorgungslücke

    Aber warum reicht für den Fall gesundheitlicher Probleme auf der Reise nicht die gesetzliche Krankenversicherung aus, zumindest in Europa? Prinzipiell genügt sie. In den EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Versicherte mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte - sie ist in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte zu finden - zumindest Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen.

    Aber: Oft stellen die Ärzte und Kliniken nach Angaben von Finanztest Privatrechnungen aus und die Kasse erstatte diese Kosten nur zum Teil oder gar nicht.

    Außerhalb Europas wiederum leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur in einigen Ländern, mit denen entsprechende Sozialversicherungsabkommen bestehen - dazu zählt etwa die Türkei.

    Krankenrücktransporte werden dem Bericht zufolge von der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht übernommen. Anders sieht es bei Privatversicherten aus, wobei die ihren Schutz auf Lücken prüfen sollten. Denn Rücktransporte seien nicht immer inbegriffen.

    Notrufnummer parat haben

    Wer eine Auslandskrankenversicherung hat, sollte die 24-Stunden-Notrufnummer seines Versicherers immer dabei haben. Im Geldbeutel zum Beispiel. So kann man im Ernstfall anrufen. Das bietet sich etwa vor einem absehbaren Krankenhausaufenthalt an.

    Generell wichtig: Wer Leistungen im Ausland vorstreckt, sollte nachvollziehbare Quittungen verlangen. Auf denen sind persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum, Diagnose, Details zu den Leistungen und Behandlungen, das Honorar sowie Verordnungen für Medikamente und Hilfsmittel aufgeführt - idealerweise in Deutsch oder Englisch. Am besten ist es, sich vor der Behandlung mit dem Versicherer abzustimmen. Sofern das möglich ist.

    © dpa-infocom, dpa:220407-99-833518/3 (dpa)

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