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Fahrgastrechte Bahn: Erstattung wegen Verspätung? So geht es

Entschädigungsanspruch

Fahrgastrechte bei der Bahn: So klappt die Erstattung bei Verspätung

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    Leerer Bahnsteig im Hauptbahnhof von Hannover. Bei der Deutschen Bahn kommt es immer mal zu Verspätungen und Ausfällen.
    Leerer Bahnsteig im Hauptbahnhof von Hannover. Bei der Deutschen Bahn kommt es immer mal zu Verspätungen und Ausfällen. Foto: Moritz Frankenberg, dpa (Symbolbild)

    Ob selbstverschuldet oder nicht: Immer wieder kommt es wegen technischer oder anderer Störungen im Reiseverkehr der Deutschen Bahn zu Problemen beim Fahrplan. Wir erklären, was Reisende im Hinblick auf ihre Fahrgastrechte wissen sollten - inklusive Informationen zur Vorgehensweise, dem entsprechenden Formular und wie es mit der Chance einer Entschädigung oder Erstattung aussieht.

    Übrigens: Am 7. Juni 2023 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, mit der sich auf die Rechte von Fahrgästen bei Verspätungen und Zugausfällen geändert haben.

    Fahrgastrechte der Bahn: Störungen im Fahrplan können jederzeit auftreten

    Das Strecken- und Schienennetz der Deutschen Bahn ist umfangreich und gut durchtaktet. Kein Wunder, dass tagtäglich Störungen im Zugverkehr auftauchen. Zuletzt musste der Konzern darüber informieren, dass die Pünktlichkeitswerte im Fern- und Regionalverkehr so weit unten sind, wie seit etlichen Jahren nicht mehr. Wie die Bahn erklärte, liege das einerseits an Baustellen, dazu kommt die immer höhere Frequentierung an Personen- und Güterzügen.

    Wer bei dem teilprivatisierten Transportunternehmen ein Ticket bucht, kann sich anhand mehrerer Möglichkeiten über Verzögerungen und Ausfälle informieren. Unter bahn.de gibt es eine Übersicht, welche die betroffenen Verbindungen je nach Bundesland auflistet.

    Auch in der Deutsche-Bahn-App DB Navigator existiert eine Übersicht, welche die aktuellen Probleme darstellt - in der Regel wird bei Abweichungen auch per Email die Kundschaft informiert. Über aktuelle Änderungen und den Zeitplan gibt es auch auf der Website (Bahn.de/reiseauskunft) und per App die entsprechende Information. Auch telefonisch ist das möglich: Unter +49 (0)30 2970 gibt es Auskunft zur jeweiligen Zugverbindung und inwiefern diese pünktlich ihr Ziel erreicht.

    Was bedeuten Fahrgastrechte?

    Beim Begriff "Fahrgastrechte" handelt es sich nicht um ein rein deutsches Recht: 2009 trat eine EU-weite Regelung zur einheitlichen Umsetzung von Ansprüchen aus der Verspätung oder dem Ausfall von Zugverbindungen in Kraft. Die Bestimmungen (EG-Verordnung 1371/2007) gelten in Ländern der Europäischen Union für Bahnreisende der ansässigen Eisenbahnunternehmen.

    In Deutschland wurde die EU-weite Verordnung im Juli 2009 durch das Fahrgastrechteverordnung-Anwendungsgesetz eingeführt. Im Juni 2023 ist die Neufassung der EU-Verordnung mit einigen Änderungen in Kraft getreten. Geregelt sind die Voraussetzungen einer Entschädigung, die anhand eines Formulars der Deutschen Bahn sowie dem Tarifverband der privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen beantragt werden kann. Es sind folgende Entschädigungsansprüche festgelegt:

    • 25 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung ab 60 Minuten.
    • 50 Prozent des Fahrpreises bei einer Verspätung ab 120 Minuten.

    Mit Einführung der überarbeiteten Verordnung hat sich für Reisende einiges geändert und das nicht nur positiv: Es geht unter anderem um die Mitnahme von Fahrrädern sowie eine ausbleibende Entschädigung, wenn höhere Gewalt für eine Zugverspätung sorgt. Ausführliche Infos hat der Deutsche Tourismusverband aufgelistet.

    Verspätung oder Zugausfall? Entschädigung oder Erstattung beantragen

    Wie kommt man auf das Bahn-Formular zur Geltendmachung der Fahrgastrechte? Sind die Voraussetzungen anhand der geltenden Bestimmungen erfüllt, können Kunden bei der Deutschen Bahn eine Entschädigung oder gar Erstattung beantragen, das ist anhand verschiedener Wege möglich. Bei einer Entschädigung gibt es einen Teil des Preises zurück, bei der Erstattung handelt es sich um den vollständigen Betrag.

    Letzteres findet zumeist dann statt, wenn die Zugreise nicht angetreten wurde oder aufgrund einer Verspätung noch Zusatzkosten entstanden sind. Die Deutsche Bahn hat alle Infos dazu und Beispiele zusammengefasst.

    Das entsprechende Formular gibt es beim Servicepersonal im Zug, am Bahnhof im DB Reisecenter oder aber digital: Die Fahrgastrechte können online über das Kundenkonto oder in der App DB Navigator geltend gemacht werden.

    Als Voraussetzung muss das Bahnticket, für das Ansprüche geltend gemacht werden sollen, darüber gekauft worden bzw. hinterlegt sein. So funktioniert's:

    • Auf der Webseite auf „Alle Buchungen“ klicken
    • in der App auf „Meine Tickets“ klicken - dann gelangt man über „Fahrgastrechte“ zum Button „Entschädigung beantragen“.

    Wie die Deutsche Bahn mitteilt, sind die Reisedaten in der Regel voreingestellt, es müssen keine Zugnummern mehr herausgesucht werden.

    Fahrgastrechte bei der Bahn: Frist, Kontakt und Formular

    Zu viel Zeit lassen sollte man sich mit der Geltendmachung der Fahrgastrechte freilich nicht lassen: Die Anträge müssen bis spätestens einem Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte bei der Deutschen Bahn eingereicht werden.

    Wer die Fahrgastrechte schriftlich geltend machen möchte, der sollte das Fahrgastrechte-Formular ordnungsgemäß ausfüllen:

    • Die benötigten Daten eintragen, per Unterschrift bestätigen.
    • Notwendige Belege wie eine Kopie der Fahrkarte oder (bei digitalen Zeitkarten) einen ausgedruckten Screenshot beifügen.
    • Kopie/Screenshot auch bei Reservierungen, Taxiquittungen oder Hotelrechnungen.

    Das Fahrgastrechte-Formular mitsamt Unterlagen kann in einem DB-Reisezentrum abgegeben werden, oder per Post. Die Adresse:

    • DB Dialog
    • Servicecenter Fahrgastrechte
    • 60647 Frankfurt am Main

    Eisenbahnunternehmen: Entschädigung über Deutsche Bahn anfordern

    Was viele Reisende nicht wissen: Nicht nur Verspätungen oder Zugausfälle der Deutschen Bahn lassen sich auf der Website des Unternehmens beanstanden bzw. geltend machen. Darüber hinaus gibt es eine Menge weiterer Eisenbahnunternehmen, bei denen Fahrgastrechte ebenfalls dort geltend gemacht werden können. Hier gibt es die Übersicht.

    Fahrgastrechte bei der Bahn: Zur Not gibt es eine Schlichtungsstelle

    Seit Ende 2009 gibt es zudem eine Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP). Sie hilft Reisenden deutscher Transportunternehmen (auch bei Bus-, Flug- und Schiffstransporten), die sich gegenüber dem Anbieter beschwert haben, jedoch keine zufriedenstellende Antwort bekommen. Die Juristen der SÖP prüfen die Mitteilungen und erarbeiten einen Schlichtungsvorschlag. Die unabhängige Schlichtungsstelle arbeitet für Reisende kostenlos und neutral, mit dem Ziel der Vermittlung.

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