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Corona im Urlaub: Das gilt für Rückreise, Quarantäne und Kosten

Reise

Was tun, wenn ich mich im Urlaub mit Corona infiziere?

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    Ein Flugzeug landet am Frankfurter Flughafen. Für Corona-Infizierte gestaltet es sich aber nicht so einfach, aus dem Urlaub nach Deutschland zurückzureisen.
    Ein Flugzeug landet am Frankfurter Flughafen. Für Corona-Infizierte gestaltet es sich aber nicht so einfach, aus dem Urlaub nach Deutschland zurückzureisen. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Die Corona-Lage in den Krankenhäusern vieler Staaten scheint derzeit kontrollierbar. Deshalb lockern etliche Länder ihre Corona-Regeln, auch die Einreisebestimmungen werden vielerorts erleichtert. Viele Menschen denken derweil schon über den nächsten Kurztrip oder Urlaub nach, schließlich nähert sich der Frühling - und mit ihm auch Feiertage und Schulferien. Doch die Gefahr von Corona-Infektionen bleibt, gerade auch in der momentanen Situation mit den immer noch hohen Omikron-Zahlen. Doch was passiert eigentlich, wenn ich im Urlaub positiv getestet werde? Kann ich noch mit dem Zug oder Flugzeug nach Deutschland zurückreisen? Wir geben einen Überblick darüber, was dann zu beachten ist.

    Was ist schon vor der Abreise ins Ausland zu beachten?

    Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich vor der Reise über die aktuelle Infektionslage im Reiseland zu informieren. Dazu gehört auch, sich mit den Corona-Maßnahmen des Gastlandes vertraut zu machen und die Einreisebestimmungen zu kennen. Das geht beispielsweise über die Homepage des Auswärtigen Amts, die Seite "Re-open EU" der Europäischen Union oder über die Botschaften und Konsulate des Urlaubslandes, die sich in Deutschland befinden.

    Trotz aktuell abnehmender Infektionszahlen bleibt Corona das bestimmende Thema für Ein- und Ausreisen. Das Außenministerium gibt deshalb den Hinweis: "Entscheiden Sie sich für umbuchbare und stornierbare Reisen und lassen Sie sich Flugverbindungen und Beförderungsbedingungen bestätigen." Außerdem sollte eine Reisekrankenversicherung gebucht werden, in der beispielsweise eine mögliche Corona-Behandlung inbegriffen ist. Menschen, die Medikamente nehmen, sollten diese in ausreichender Zahl einpacken, sodass sie auch im Falle eines verlängerten Aufenthalts im Ausland, etwa durch Quarantäne, nicht ausgehen.

    Welche Quarantäne-Regeln gelten im Urlaubsland?

    Wenn eine Corona-Infektion festgestellt wird, müssen sich Urlauberinnen und Urlauber bei den zuständigen Behörden im Reiseland melden. Diese entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden. Es gelten somit die örtlichen Quarantäne-Regeln - nicht die deutschen.

    Corona-Infektion im Urlaub: Darf ich zurück nach Deutschland reisen?

    Nein. Wer positiv getestet wird, sollte im Reiseland bleiben. Das gilt insbesondere für Flug- und Bahnreisende, die sonst andere Passagiere oder das Personal der Züge und Flugzeuge anstecken könnten. Airlines dürfen Reisende derzeit ohnehin nur nach Deutschland mitnehmen, wenn diese ein negatives Test-Ergebnis vorzeigen können.

    Es besteht laut Bundesgesundheitsministerium aber kein generelles Einreiseverbot für positiv getestete Personen. Wer mit dem eigenen Auto oder Motorrad verreist, kann auch positiv getestet einreisen. Bei einer möglichen Grenzkontrolle werden dann die Daten der positiv getesteten Personen aufgenommen und an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Wer an der Grenze nicht kontrolliert wird, sollte sich direkt nach Ankunft in Deutschland in Isolation begeben und sich beim Gesundheitsamt melden.

    Trotz Infektion fahre ich mit dem Auto zurück. Darf ich unterwegs aussteigen?

    Darauf gibt es keine allgemein gültige oder einfache Antwort. Das Auswärtige Amt verweist darauf, dass positiv Getestete sich generell in Isolation begeben sollten. Die Regeln für unterwegs seien vom jeweiligen Land abhängig, in dem man sich befindet. Es gilt also, was die örtlichen Behörden entscheiden.

    Wann kann ich zurückreisen?

    Die Umbuchung des Flugs oder der Fahrt sollten Urlauberinnen und Urlauber direkt mit ihrem Reiseveranstalter besprechen. Diese richtet sich nach den Vertragsbindungen des Reiseanbieters. Generell gilt, dass Menschen vor der Rückreise mit der Bahn oder dem Flugzeug wieder negativ auf das Coronavirus getestet werden müssen.

    Wer zahlt die Quarantäne im Urlaubsland?

    Grundsätzlich gilt, dass Reisende die entstehenden Kosten für die Quarantäne selbst tragen - etwa, wenn zusätzliche Hotelkosten entstehen. Nach Angaben des ADAC können bei einer behördlich angeordneten Quarantäne aber die Regelungen im Urlaubsland auch eine Kostenerstattung vorsehen. Die Einzelheiten müssten im Reiseland geklärt werden. Zudem können sich Reisende mit einer Reiseabbruch- und einer Reiserücktrittsversicherung gegen das Risiko von hohen Zusatzkosten durch eine Corona-Infektion absichern. Einige Reiseveranstalter bieten inzwischen auch eine Corona-Reiseversicherung an, die hinzugebucht werden kann.

    Was passiert, wenn im Urlaubsland keine Quarantäne-Möglichkeit bereitgestellt werden kann?

    Sie haben Urlaub auf einer kleinen Insel oder in der Einöde gemacht und sich infiziert - und die Hotelzimmer sind alle ausgebucht. Was nun? Das Auswärtige Amt kann für diesen Fall keine verbindliche Auskunft geben. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesundheitsbehörden vor Ort im Zweifel eine Möglichkeit finden oder schaffen.

    Wenn ich größere Schwierigkeiten mit der Quarantäne oder Rückreise habe, wohin kann ich mich wenden?

    Reisende sollten Fragen zur Rückreise mit ihrem Reiseveranstalter besprechen. Die deutschen Auslandsvertretungen, also Botschaften und Konsulate, stehen jedoch auch bereit, um Urlauberinnen und Urlauber im Einzelfall zu unterstützen, wo es erforderlich und möglich ist.

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