Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

BGH-Urteil: Fluggäste dürfen flexibel nach annulliertem Flug umbuchen

BGH-Urteil

Fluggäste dürfen flexibel nach annulliertem Flug umbuchen

    • |
    Flug annulliert: Wann Betroffene einen kostenlosen Ersatzflug antreten, können sie laut einem BGH-Urteil selbst bestimmen.
    Flug annulliert: Wann Betroffene einen kostenlosen Ersatzflug antreten, können sie laut einem BGH-Urteil selbst bestimmen. Foto: Boris Roessler, dpa

    Reisende, deren Flug annulliert wird, können selber bestimmen, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug antreten und müssen dafür keine Zuzahlung leisten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Plätze verfügbar sind. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Angaben eines BGH-Sprechers in Karlsruhe. (Az.: X ZR 50/22)

    Im vorliegenden Fall hatte die Lufthansa wegen der Coronapandemie im März und April 2020 zahlreiche Flüge annulliert. Als zwei Fluggäste jeweils auf einen Flug einige Monate später umbuchen wollte, wollte die

    Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. "Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es verfügbare Plätze gibt", sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrsche in einer wichtigen Grundsatzfrage nun Klarheit für die Verbraucher.

    (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden