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Begleiteter Urlaub: Verbraucherzentrale: Bei Seniorenreisen genau hinschauen

Begleiteter Urlaub

Verbraucherzentrale: Bei Seniorenreisen genau hinschauen

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    Der Begriff «Seniorenreise» ist nicht geschützt. Deshalb ist es so wichtig, die Leistungen genau zu prüfen, ehe man bucht.
    Der Begriff «Seniorenreise» ist nicht geschützt. Deshalb ist es so wichtig, die Leistungen genau zu prüfen, ehe man bucht. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

    Gut betreut im Urlaub: Das versprechen begleitete Reisen für ältere Menschen und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, bei denen Reiseleiter sich vor Ort um Dinge wie Transfers, Unterkunft, Verpflegung sowie Ausflüge kümmern. Derartige Angebote von Wohlfahrtsverbänden und kommerziellen Anbietern nehmen zu, berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

    Doch weil die enthaltenen Leistungen dieser Kleingruppenreisen variieren, sollte man sich in Ruhe Zeit für den Vergleich nehmen. Bestandteil können neben Reisebegleitern zum Beispiel auch eine ärztliche Betreuung oder ständig verfügbares medizinisches Personal vor Ort sein, so die Verbraucherschützer. Ebenso Kuranwendungen oder Ernährungsberatungen oder eine barrierefreie Beförderung und entsprechend ausgestattete Hotelzimmer.

    Oft liefen die Angebote unter dem Begriff «Seniorenreise» – doch der sei nicht geschützt, betonen die Verbraucherschützer. Deshalb ist es so wichtig, die Leistungen genau zu prüfen, ehe man bucht. Die Kernfrage, die man sich dabei stellen sollte: Werden alle meine Bedürfnisse erfüllt? Etwa mit Blick auf Essensangebote oder Barrierefreiheit.

    Achtung bei Verkaufsveranstaltungen

    Zur Vorsicht mahnt die Verbraucherzentrale, wenn neben den enthaltenen Leistungen viele Zusatzoptionen angeboten werden. Hier sollte man genau prüfen, ob man diese Leistungen wirklich wünscht, und sich vor Ort nicht unter Druck setzen lassen, sie zu buchen, heißt es. Sind im Rahmen der Reise explizit Verkaufsveranstaltungen geplant, raten die Fachleute «dringend» von einer Buchung ab.

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