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Urlaub: Das müssen Sie beim Reisen in Zeiten von Corona beachten

Urlaub

Das müssen Sie beim Reisen in Zeiten von Corona beachten

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    Das Auswärtige Amt hat in der Nacht zum 15. Juni die Reisewarnung für 27 europäische Länder aufgehoben.
    Das Auswärtige Amt hat in der Nacht zum 15. Juni die Reisewarnung für 27 europäische Länder aufgehoben. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

    Abstandsregeln, kontaktloses Bezahlen, Desinfektionsmittel und Gesichtsmasken bestimmen diesen Sommer die Reisezeit. Wer sich seine Urlaubspläne davon nicht vermiesen lassen will, sollte vor der Abreise einiges beachten.

    Das Auswärtige Amt hat die weltweite Reisewarnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zwar noch nicht aufgehoben, jedoch sind viele Länder inzwischen davon ausgenommen. Zumindest Urlaubsreisen in die europäischen Nachbarländer lassen sich somit ruhigen Gewissens planen. Zugleich herrscht jedoch große Verunsicherung, was Reisende in Zeiten der Krise beachten müssen. Wir haben für Sie an dieser Stelle Informationen zu den wichtigsten Fragen zusammengetragen.

    In welchen Ländern darf ich Urlaub machen?

    Prinzipiell gilt: Jeder darf reisen, wohin er will. Denn auch eine Reisewarnung bedeutet noch kein Reiseverbot. Entscheidend sind jedoch die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer:

    • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
    • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und
    • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland.

    Außerhalb Europas gilt die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes noch bis zum 31. August 2020. Informationen zu den Einreisebestimmungen für bestimmte Ländern bieten die jeweiligen Botschaften und Konsulate oder auch die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

    Was passiert, wenn ich in Ländern Urlaub mache, für die eine Reisewarnung gilt?

    Deutsche, die trotz Reisewarnung in ein entsprechendes Land reisen, müssen nach ihrer Rückkehr gegebenenfalls für 14 Tage in Quarantäne. Das Bestehen einer Reisewarnung kann zudem unter Umständen die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung beeinflussen. Vor Reiseantritt sollte man sich daher in diesem Fall mit dem Versicherungsanbieter in Verbindung setzen. Auch sollten sich Urlauber im Vorfeld informieren, ob ihre Auslandskrankenversicherung auch im Fall einer Pandemie greift.

    Woher weiß ich, welche COVID-19-Maßnahmen an meinem Reiseziel gelten?

    Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie variieren von Land zu Land. Auf den Internetseiten der Deutschen Auslandsvertretungen finden sich in der Regel aktuelle Informationen.

    Einen guten Überblick zu COVID-19-Maßnahmen sowohl für Transportmittel als auch am jeweiligen Reiseziel bietet auch die eigens von der EU-Kommission eingerichtete Internetseite "Re-open EU". Urlauber können hier ihr Zielland innerhalb der Europäischen Union eingeben und finden daraufhin jeweils spezifische, aktuelle Informationen zu den Bereichen Reisen, Dienstleistungen sowie Gesundheit und Sicherheit. Je nach Auskunft der EU-Mitgliedstaaten bietet die Internetseite mit interaktiver Europakarte beispielsweise Antworten zu den folgenden Fragestellungen:

    • Wann und wo müssen im Zielland Abstände eingehalten werden?
    • Wann und wo müssen Gesichtsmasken getragen werden?
    • Sind Zusammenkünfte und Menschenansammlungen erlaubt?
    • Wie steht es um Einreise, Durchreise und Bewegungsfreiheit im Land?
    • Welche Quarantäne-Regeln gelten nach der Einreise?
    • Sind Geschäften (abgesehen von Lebensmittelläden und Apotheken) geöffnet?
    • Sind Beherbergungsbetriebe wie Hotels geöffnet?
    • Was ist beim Besuch von Restaurants, Kneipen und Cafés zu beachten?
    • Welche Regelungen gelten für Museen und andere kulturelle Einrichtungen?

    Was muss ich bei Reisen mit Kindern beachten?

    Laut Reiseanbieter Tui besteht ab sechs Jahren eine allgemeine Mund-Nasenschutz-Pflicht in verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, am Flughafen oder in Geschäften. Was Eltern beim Mund-Nasen-Schutz für Kinder bis sechs Jahren beachten sollten, erläutert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf dieser Seite.

    Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, die an nachweisbaren Atembeschwerden leiden, sind laut Tui von der Maskenpflicht in Hotels generell ausgenommen.

    Das Bundesgesundheitsministerium ruft dazu auf, bei allen eventuellen Reisen die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln einzuhalten. Als Faustregel formulierte das Ministerium dazu die "AHA-Formel" für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske.

    Gilt in Bus und Bahn eine Maskenpflicht?

    Ja. Die Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen der Deutschen Bahn sehen vor, dass Reisende in den S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig und an den Haltestellen eine Mund-Nase-Bedeckung nutzen. Die Gesichtsmasken müssen zudem während der gesamten Fahrt getragen werden.

    Auch bei Flixbus gilt für alle Fahrgäste eine Mund- und Nasenschutzpflicht. Um den Mindestabstand zum Fahrersitz zu gewährleisten ist zudem die komplette erste Sitzreihe im Bus gesperrt. Aus Hygienegründen bleiben hier zudem die Bord-Toiletten geschlossen und es findet kein Snackverkauf statt.

    Muss ich für die Reise Desinfektionsmittel einpacken?

    Vielerorts stehen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Die Deutsche Bahn hat beispielsweise auch in vielen Zügen neben der Möglichkeit zum Händewaschen in den Toiletten zusätzlich Desinfektionsmittelspender installiiert. Auch in den Bussen von Flixbus wird für die Fahrgäste Handdesinfektionsmittel bereitgestellt. In vielen Hotels gibt es ebenfalls Desinfektionsmittelspender.

    Die Deutsche Bahn empfiehlt zudem vor Fahrtantritt die Hände mindestens 20 Sekunden lang gründlich mit Seife zu waschen. Nichtsdestotrotz kann es nicht schaden, für die Reise ein eigenes Desinfektionsmittel bei sich zu haben.

    Welche Corona-Maßnahmen gelten bei Flugreisen?

    Urlauber, die mit dem Flugzeug verreisen, sollten nach Möglichkeit den Online-Check-in nutzen. Bei den Sicherheitskontrollen kann es durch die Hygienemaßnahmen zu Verzögerungen und Änderungen kommen. Daher sollten Sie ausreichend Zeit vor Ihrem Abflug einplanen. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist während der gesamten Flugzeit Pflicht. Dasselbe gilt für den Aufenthalt am Flughafen.

    Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft setzt nach eigenen Angaben während des Fluges auf gefilterte OP-Luft. Epidemiologen und Flugzeugspezialisten kritisieren die Vorgaben der Europäische Kommission in der ARD-Sendung "Report Mainz" als unzureichend.

    Mundschutz, Abstand und Co.: Welche Regeln gelten in Hotels?

    Die Hygieneregeln können individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Den Vorgaben des Reiseanbieters Tui zufolge müssen Hotelgäste beim Eintreten ins Hotel ihre Hände desinfizieren und den vorgegebenen Sicherheitsabstand an der Rezeption einhalten. An der Rezeption gilt zudem eine Maskenpflicht. Aufgrund der Abstandsregeln ist auch die Anzahl der Hotelgäste, die gemeinsam im Fahrstuhl fahren dürfen, fallweise begrenzt. Im Restaurant, am Strand oder am Pool gelten ebenfalls Abstandsregeln.

    Auf den Hotelzimmern sind laut Tui die Fernbedienungen für TV- und Klimaanlage hygienisch verpackt. Ein Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern findet zudem nur auf Nachfrage statt. Da die Hotels keine Masken zur Verfügung stellen, müssen Gäste daran denken, ausreichend Masken einzupacken.

    Die Bezahlung erfolgt in der Regel bargeld- bzw. kontaktlos. Alle Vorgaben von Tui können Sie hier nachlesen.

    Welche Corona-Regeln gelten auf Camping-Plätzen?

    Sowohl touristisches Camping als auch Dauercamping sind derzeit in allen Bundesländern erlaubt. Generell gilt auf Campingplätzen, dass Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zueinander einhalten müssen. Diese Abstandsregeln gelten auch für die Gästebetreuung. Für den Kontakt zwischen Personal und Gästen ist zudem eine Mund-Nase-Bedeckung vorgeschrieben, wie etwa aus den Schutzstandards für Campingbetriebe des Tourismusverbands Mecklenburg Vorpommern hervorgeht.

    Der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD) veröffentlicht Änderungen bezüglich der länderabhängigen Regelungen auf seiner Website.

    Sind Kreuzfahrten erlaubt?

    Die Teilnahme an Kreuzfahrten ist nicht verboten, das Auswärtige Amt rät jedoch aufgrund der besonderen Risiken dringend davon ab. Ausgenommen sind hiervon Flusskreuzfahrten innerhalb der Europäischen Union bzw. des Schengen-Raums mit besonderen Hygienekonzepten.

    Auch die Bayerische Seenschifffahrt auf Königssee, Tegernsee, Starnberger See und Ammersee hat ihren Betrieb beispielsweise wieder aufgenommen. Für Schiffspassagiere sind hier das Tragen von Mund- und Naseschutz sowie das Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Metern vorgeschrieben.

    Was passiert, wenn ich an meinem Urlaubsort in Quarantäne muss?

    Wer sich im Ausland mit dem Coronavirus infiziert, muss den Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge leisten. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass im Infektionsfall im Ausland keine Rückholung erfolgen kann. Auch der Krisenstab aus Bundesinnen- und Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, dass "Deutsche im Ausland, die sich auf Anweisung lokaler Behörden in Quarantäne begeben müssen, diese zu Ende führen".

    Muss ich nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub zu Hause in Quarantäne?

    Die 14-tägige Quarantänepflicht besteht in Deutschland nur noch für Personen, die aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik einreisen, wobei die Handhabung der Quarantäne den zuständigen Bundesländern obliegt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) aktualisiert laufend online, welche Staaten derzeit als Gebiete ausgewiesen sind, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Hier finden Sie die RKI-Liste zur Ausweisung internationaler Risikogebiete.

    Das Auswärtige Amt kann im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zudem jederzeit eine Reisewarnung aussprechen. Als Richtlinie hierfür gilt, dass ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den vergangenen 7 Tagen überschritten hat. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist beispielsweise bei der Stornierung von Pauschalreisen relevant.

    Kann ich eine Pauschalreise kostenfrei stornieren?

    Wie die Deutsche Verbraucherzentrale erläutert, können Pauschalreisen in Länder, für die die Reisewarnung weiterhin besteht, kostenlos storniert werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat zudem ein entsprechendes Gutachten beauftragt, worin Reiserechtler Prof. Klaus Tonner bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Auslands-Pauschalreisen, die bis Ende August stattfinden sollen, kostenlos zu stornieren.

    Der Reiseveranstalter Tui bietet für neu-gebuchte Reisen bis 31. August 2020, die trotz Reisewarnung noch nicht abgesagt wurden, bis zu 14 Tage vor Reisebeginn die Möglichkeit einer gebührenfreien Umbuchung.

    Sind Pauschalreisen in Corona-Zeiten sinnvoller?

    Individualtouristen, die beispielsweise mit dem Auto zu ihrem Zielort fahren, müssen bei einer nicht angetretenen Reise auf die Kulanz ihres Hotelanbieters hoffen. Alternativ bleiben sie auf den Kosten sitzen. Denn das deutsche Reisevertragsrecht gilt nur für Pauschalreisen. Da den Urlaubern hiermit zusätzliche Rechte und Ansprüche ermöglicht werden, bietet eine Pauschalreise in Corona-Zeiten mehr Sicherheit. Weitere Informationen zum Pauschalreisevertrag bietet das Bundesjustizministerium.

    Eine Reiserücktrittskostenversicherung hilft im Übrigen meist nichts, da sie oftmals den Fall einer Pandemie nicht abdeckt.

    Was passiert im Fall einer Verschlechterung der Corona-Lage am Reisezielort?

    Das Auswärtige Amt rät für den Fall einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage vor Ort, nach Möglichkeit umbuchbare Flüge und stornierbare Unterkünfte zu buchen. Über die epidemiologische Entwicklung im Reiseland informiert beispielsweise das European Centre for Disease Prevention and Control (EDCD). Vor Antritt der Urlaubsreise ist es zudem ratsam, sich auf mögliche zusätzliche Kosten bzw. einen längeren Aufenthalt einzustellen. 

    Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land, das sie besuchen, und von der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amts einzutragen. Hier gelangen Sie zur Internetseite für die Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland (Elefand).

    (Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 19.06.2020)

    Über alle Entwicklungen informieren wir Sie auch immer in unserem Live-Blog.

    Wie fühlt sich das Reisen in Corona-Zeiten an? Dazu schreibt Lea Thies in ihrem Live-Blog.

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