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Schule: Homeschooling im Hotel? Welche Strafen Flunkerurlaubern drohen

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Homeschooling im Hotel? Welche Strafen Flunkerurlaubern drohen

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    Ich bin dann mal weg... Wer früher in die Ferien fährt, dem drohen Strafen.
    Ich bin dann mal weg... Wer früher in die Ferien fährt, dem drohen Strafen. Foto: Andreas Arnold, dpa

    Wer schulpflichtige Kinder hat, der kennt das: Pünktlich zu Ferienbeginn dehnen sich die Staus auf den Autobahnen, und die Preise für Flugtickets ziehen gewaltig an. Könnte man doch nur ein paar Tage früher los reisen! Dieses Jahr ist die Versuchung besonders groß, das Kind einfach an den letzten Schultagen krank zu melden, wenn es Homeschooling hat. Ähnlich zu Beginn des Schuljahrs: Da ließen sich die günstigeren Nachsaisonpreise mitnehmen und man könnte stressfrei auf leeren Autobahnen heimfahren. Doch erlaubt ist beides – zumindest offiziell – nicht.

    Lehrer wissen: „Schummelfrei“ war bereits vor Corona ein Volkssport. Der Philologenverband monierte schon 2013, dass Eltern ihre Kinder immer öfter krank melden, um an günstigere Urlaubstarife zu kommen. Dieses Jahr ist das noch einfacher: Wer in der letzten oder ersten Woche Homeschooling hat, der kann leicht auf den Gedanken kommen, dass sich die digitale Lernplattform und der Zoom-Unterricht eigentlich auch aus dem Ferienhotel starten lassen.

    Schüler sollen zu Hause lernen - auch bei Online-Unterricht

    Doch zulässig ist das offiziell nicht. Baden-Württembergs Kultusministerium zum Beispiel erklärt, Schüler dürften während der Online-Phasen des Unterrichts nicht verreisen. Sie sollten die Fernlernangebote der Schule „in heimischer Arbeit“ nutzen. Und Bayerns Kultusministerium stellt lakonisch fest: „Eine Urlaubsreise in der letzten Schulwoche kommt nicht infrage.“ Eine echte Handhabe dagegen haben die Schulen jedoch nicht, gibt ein Ministeriumssprecher in Nordrhein-Westfalen zu. Das Schulzeugnis kann sich der Schüler auch am Anfang des neuen Schuljahres abholen.

    In allzu großer Sicherheit sollten sich Eltern dennoch nicht wiegen. Denn offiziell herrscht Schulpflicht bis zum letzten Tag. Und bei der Passkontrolle am Flughafen können die Beamten durchaus feststellen, ob da Schulkinder ausreisen, die eigentlich noch Unterricht haben. In den vergangenen Jahren gab es vor und nach den Schulferien immer wieder regelrechte Razzien. Kann die Familie dann keine Befreiung von der Schule vorlegen, darf sie zwar ins Flugzeug steigen, bekommt aber nach den Ferien einen Bußgeldbescheid.

    Und der kann durchaus heftig ausfallen, weiß Tobias Klingelhöfer. Der Anwalt der Arag-Versicherung sammelt solche Bußgeldbescheide und ermittelte dabei ein deutschlandweites Preisgefälle: Während man in Erfurt meist mit Bußgeldern unter 50 Euro davonkommt, berechnen Hamburg, Hessen und das Saarland bis zu 300 Euro pro Schummelei. Stuttgart setzt gar pro Tag 150 Euro an, Bremen und Düsseldorf pro Flunker-Urlaub bis zu 1000 Euro. In Dresden mussten bereits 1250 und in Berlin sogar 2500 Euro gezahlt werden.

    Homeschooling im Hotel: Viele Lehrer schauen inzwischen genauer hin

    Bei bayerischen Eltern hängt die Strafe davon ab, wie hoch der wirtschaftliche Vorteil durch das Schuleschwänzen war: Wer also 1000 Euro an der Urlaubsreise gespart hat, der muss die Ersparnis gleich wieder herausrücken und darüber hinaus auch noch ein Bußgeld zahlen. Dabei werden beide Elternteile mittlerweile separat mit Bußgeldern belegt, die Familie muss so doppelt zahlen.

    Doch nicht nur die Bundespolizei, sondern auch viele Lehrer schauen inzwischen genauer hin und ziehen bei allzu offensichtlichen Urlaubsverlängerungen die Reißleine. Denn die Schulgesetze sprechen eine klare Sprache: „Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht möglich“, heißt es etwa in Niedersachsen, „über Ausnahmen in dringenden Notfällen entscheidet der Schulleiter“.

    Krankmeldung kurz vor Ferienbeginn: Schule kann ein Attest verlangen

    Als begründete Ausnahme gelten in der Regel runde Geburtstage von Großeltern oder die Hochzeit einer Tante. Das Wahrnehmen günstiger Urlaubsangebote oder das Vermeiden eines Verkehrsstaus sind dagegen keine hinreichenden Gründe: „Grundsätzlich müssen Ferienreisen innerhalb der Ferien durchgeführt werden. Vorher gebuchte Flüge sind keine Begründung für einen Antrag auf Beurlaubung“, so formuliert es das Kultusministerium in Hannover.

    Husten, Schnupfen oder Bauchschmerzen taugen, solange sie nur von den Eltern bescheinigt werden, ebenfalls nicht als Entschuldigung. „Wenn Eltern ihre Kinder drei Tage vor beziehungsweise nach den Ferien krank melden, liegt der Verdacht nahe, dass eine Verlängerung der Ferien der eigentliche Grund ist“, erklärt das nordrhein-westfälische Schulministerium kategorisch. Die Schule kann dann ein ärztliches Attest verlangen.

    Lässt sich das nicht beibringen, kann die Schule das Ordnungsamt einschalten. Und das wiederum kann die oben genannten Bußgeldbescheide ausstellen. Die Schule hat darüber hinaus auch selbst Möglichkeiten, sich zu wehren: Auf der Liste der Sanktionsmöglichkeiten steht als Erstes eine Verwarnung durch die Schulleitung. Im Wiederholungsfall kann die Schule das unentschuldigte Fehlen im Zeugnis eintragen.

    Doch egal, wie die Sanktion aussieht: Ein gutes Vorbild für ihre Kinder sind schummelnde Eltern definitiv nicht. Besser haben es Erziehungsberechtigte in der Schweiz: Dort gibt es zwei sogenannte „Jokertage“ pro Schuljahr. Zwei Tage im Jahr können die Eltern also selbst ihrem Kind frei geben. Und schon gibt es kaum mehr einen Anlass für Schummeleien.

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