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Reisetipps: Urlaubsfallen - Darauf sollten Urlauber achten

Reisetipps

Urlaubsfallen - Darauf sollten Urlauber achten

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    Damit der Urlaub so richtig entspannend wird, sollte schon bei der Buchung einiges beachtet werden.
    Damit der Urlaub so richtig entspannend wird, sollte schon bei der Buchung einiges beachtet werden. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Wer denkt bei dem nasskalten Winterwetter nicht gerne an seinen bevorstehenden Sommerurlaub und sehnt sich nach Sonne, Strand und Meer. Urlaubsantrag abgegeben? Reisekataloge schon gewälzt? Termin im Reisebüro gemacht? Und auch schon alle Reiseportale ausführlich studiert? Dann kann ja eigentlich nichts mehr schiefgehen - wäre da nicht die ein oder andere lästige Urlaubsfalle, auf die man unbedingt achten sollte.

    Juliane von Behren, juristische Sachbearbeiterin in der Verbraucherzentrale Bayern, gibt Tipps, damit die nächste Reise keine bösen Überraschungen mit sich bringt.

    Was bedeutet eigentlich "Zimmer mit Meerblick"?

    Man öffnet das Hotelzimmerfenster, lässt den Blick über das weite Meer schweifen und hört das Rauschen der Wellen - so oder so ähnlich stellt man sich doch das "Zimmer mit Meerblick" vor. "Bei einem "Zimmer mit Meerblick" garantiert der Reiseveranstalter einen unverbauten Blick auf das Meer. Es muss also sichtbar sein", erklärt Juliane von Behren,. Das heißt aber nicht, dass man Strand und Meer direkt vor der Nase haben muss und in voller Bannbreite genießen kann. Denn schon ein Fleckchen Blau in der Ferne, das ein Meer erahnen lässt, darf als "Meerblick" betitelt werden.

    Was heißt "Zimmer mit Meerseite"?

    "Meerseite bedeutet, dass kein unverbauter Meerblick zugesichert wird. Das Zimmer ist zwar zum Meer hin ausgerichtet, es können jedoch andere Gebäude oder Bäume zwischen Hotel und Meer liegen", so Juliane von Behren. Einen direkten Blick auf das kühle Nass muss es bei einem "Zimmer mit Meerseite" also nicht sicher.

    Was kann "Lage direkt am Meer" alles heißen?

    Bei dieser Beschreibung ist davon auszugehen, dass die Unterkunft am Meer liegt. Juliane von Behren: "Es bleibt jedoch offen, ob sich die Unterbringung an einem Sandstrand, an einer Steilküste oder zum Beispiel an einem Hafen befindet. Eventuell muss man also erst noch zu einem Bade-Strand laufen."

    Die Bezeichnung "Lage in Strandnähe" ist etwas schwerer zu fassen. Laut Verbraucherzentrale sollte die Unterkunft nicht mehr als einen Kilometer (10-15 Minuten Fußweg) vom Meer entfernt sein.

    Was unterscheidet einen Direktflug von einem Non-Stop-Flug?

    Ein Direktflug kann möglicherweise mit Zwischenlandungen verbunden sein, beispielsweise wenn das Flugzeug aufgetankt werden muss. Ein Non-Stop-Flug führt dagegen ohne Zwischenlandungen vom Abflugort zum Zielflughafen.

    Frühbucher oder Last Minute?

    Pauschal kann nicht beantwortet werden, von welcher Buchungsoption der Urlauber mehr profitiert. Juliane von Behren: "Es gibt sowohl günstige Frühbucher- als auch Last-Minute-Angebote. Der Verbraucher sollte bei diesen Angeboten darauf achten, ob es Einschränkungen bei Leistungen und Service gibt." Also besser immer genau prüfen, was in der Reise enthalten ist. Grundsätzlich gelten bei diesen Reise-Angeboten aber ohnehin die gleichen Rechte, wie bei regulär gebuchten Reisen.

    Wie lassen sich Zusatzkosten bei Gepäck vermeiden?

    "Wichtig ist, dass der Urlauber die Tarife der jeweiligen Fluggesellschaften vorab vergleicht und sich informiert - pauschal muss kein Freigepäck inklusive sein", so Juliane von Behren. Airlines dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Sie sind jedoch verpflichtet, die Kosten offen darzulegen. Größe und Gewicht spielen bei den anfallenden Kosten immer eine große Rolle.

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