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Pfingstferien: Adieu Quarantäne! So funktioniert die neue Reisefreiheit in Europa

Pfingstferien

Adieu Quarantäne! So funktioniert die neue Reisefreiheit in Europa

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    Endlich den Urlaub unbeschwert genießen: Das macht die neue Quarantäneregelung in Europa möglich.
    Endlich den Urlaub unbeschwert genießen: Das macht die neue Quarantäneregelung in Europa möglich. Foto: Adobe Stock

    Seit 12. Mai gibt es erstmals eine deutschlandweit einheitliche Corona-Einreiseverordnung. Für alle, die wieder reisen wollen, ist das eine sehr gute Nachricht. Denn damit ist die größte Reisehürde praktisch entfallen: die bisherige Quarantänepflicht bei Rückreise aus Risikogebieten. Reiseveranstalter und Ferienländer jubeln. Trotzdem ist weiter auf einiges zu achten. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

    Ist die Einreisequarantäne aus Risikogebieten komplett abgeschafft?

    Nein, sie gilt im Prinzip weiter. Allerdings kann man sich bei Rückreise aus „normalen“ Risikogebieten ihrer jetzt auf eine dritte Art entledigen: Man ist entweder genesen oder geimpft (das galt schon bisher) oder man kann sich freitesten und zwar nicht erst nach fünf Tagen, sondern sofort. Dafür reicht ein höchstens 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest oder ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Der Test-Nachweis kann bereits in der digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen werden. Wer im Ausland noch keinen Test machen konnte, der muss dies in den ersten 48 Stunden nach Einreise nachholen.

    Gilt die neue Quarantäne-Regel auch für Hochrisikogebiete?

    Nein, für die Rückreise nach Deutschland aus einem Hochinzidenz- oder aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin strengere Regeln. Die wichigsten Hochinzidenzgebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200) sind aktuell Frankreich, Kroatien, Niederlande, Türkei, Ägypten. Bei der Rückkehr aus diesen Ländern bleibt es bei der Quarantänepflicht, die sich frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beenden lässt.

    Ein negativer Corona-Test erspart nun die Quarantäne.
    Ein negativer Corona-Test erspart nun die Quarantäne. Foto: dpa

    Muss ich in Quarantäne, wenn ich aus einem Virusvariantengebiet zurückkehre?

    Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen weiter sogar volle 14 Tage in Quarantäne, die nicht per Test verkürzt werden kann. Diese Regel gilt auch für Geimpfte und Genesene. Zu groß ist die Angst, dass die vorhandenen Impfstoffe gegen neue Mutationen des Coronavirus ins Leere laufen könnten. Aktuell sind zehn Länder weltweit vom RKI als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Touristisch relevant sind nur Brasilien, Indien und Südafrika.

    Was gilt bei Flugrückreisen, wenn ich aus den Pfingstferien zurückkehre?

    Die Ende März eingeführte Testpflicht für Urlauber, die per Flugzeug aus dem Ausland zurück nach Deutschland reisen, wurde verlängert. Das heißt, bevor man ins Flugzeug nach Deutschland steigen kann, braucht man unbedingt einen Test – auch wenn die Rückreise aus einem Gebiet wie Mallorca erfolgt, das nicht als Risikogebiet eingestuft ist. Diese

    Hat man mit Impfung und Genesung überhaupt noch einen Vorteil?

    Ja, die Rückreisequarantäne entfällt auch aus Hochrisikogebieten (nicht aber aus Virusvariantengebieten). Und die Testpflicht vor Flugreisen nach Deutschland entfällt ebenfalls. Zusätzlich hilft der Impfpass auch in Restaurants oder Geschäften zahlreicher Reiseländer.

    Kann man jetzt ohne Quarantänepflicht einfach so nach ganz Europa reisen?

    Nein, es gibt ja außer den deutschen auch noch die Einschränkungen der Zielländer. Es sind im Wesentlichen drei Stufen: erstens die Testpflicht, sie gilt praktisch überall. Zweitens eine Quarantänepflicht, so heißt es z.B. bei Reisen in die Niederlande, nach Island oder Polen sofort in Selbstisolation zu gehen. Für wichtige Reiseländer wie Österreich, Italien, Kroatien und Griechenland wurde die dortige Quarantänepflicht allerdings gerade aufgehoben oder wird es demnächst. Die dritte, härteste Stufe ist das touristische Einreiseverbot, das etwa für Dänemark und Finnland gilt. Diese Einreiseverbote hängen von den Infektionszahlen im Herkunftsland ab. Wenn die Inzidenz in Deutschland also weiter sinkt, wird auch die Reisefreiheit größer.

    Wie hat man Test oder Impfnachweis bei der Rückreise nach Deutschland vorzulegen?

    In Deutschland gilt für alle Einreisenden aus Risikogebieten die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung über das Einreiseportal (www.einreiseanmeldung.de). Dort müssen auch die Test-, Genesenen- oder Impfnachweise sowie Nachweise für die Freitestung von der Quarantäne hochgeladen werden und dazu noch alle Dokumente, mit denen man als Einreisender Ausnahmen nachweisen will. In den Ferienländern gelten bis zur Einführung des EU-Impfzertifikats („grüner Pass“) noch zahlreiche individuelle Ländervorschriften.

    Wer gilt als geimpft oder genesen?

    Geimpft im Sinn der Bundesverordnung ist man nach Verabreichung eines (oder mehrerer) der vier in Deutschland zugelassenen Impfstoffe (Biontech, Moderna, Astra Zeneca, Johnson & Johnson). Die russischen und die chinesischen Vakzine gelten bis zu einer möglichen Freigabe in der EU noch nicht. Zum vollständigen Impfschutz braucht es bei allen Impfstoffen, die zwei Impfungen erfordern, die zweite Dosis und danach noch mal 14 Tage Wirkzeit. Als „genesen“ gilt, wer die Corona-Erkrankung mindestens vier Wochen hinter sich hat – und dann höchstens sechs Monate lang. Denn wer sich bereits vor längerer Zeit mit Covid-19 angesteckt hat, der hat eventuell nicht mehr genügend Antikörper, um sich vor einer erneuten Infizierung zu schützen.

    Und wann fällt die Quarantänepflicht endgültig weg?

    Wenn es nach der EU geht, soll das bei Reisen innerhalb Europas „im Juni“ der Fall sein. Dann könnte es ausreichen, das bis dahin zu entwickelnde EU-Gesundheitszeugnis vorzulegen, um quarantänefrei in jedes Land der EU einzureisen. Denn in dieser App lassen sich neben Impfung und Genesung auch Testnachweise speichern, die gleichberechtigt als Reiseerlaubnis gelten sollen. Auch die deutsche Bundesregierung folgt diesem Zeitplan: Die Quarantänebedingungen sind längstens bis zum 30. Juni anzuwenden, heißt es in der neuen Einreiseverordnung.

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