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Familienurlaub: Kinder treffen die Corona-Regeln nach dem Urlaub hart

Familienurlaub

Kinder treffen die Corona-Regeln nach dem Urlaub hart

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    Viele Familien reisen in den Sommerferien ans Meer. Doch bei der Heimreise gelten strenge Regeln.
    Viele Familien reisen in den Sommerferien ans Meer. Doch bei der Heimreise gelten strenge Regeln. Foto: Ingo Wagner, dpa (Archivbild)

    Die Kleinen buddeln im feinen Sand oder lassen sich mit der Luftmatratze auf den Wellen treiben, während die Eltern einen Cocktail in der Strandbar genießen. Das klingt nach Sommer, Sonne und Strand. Für die Rückreise aus dem Urlaubsland gelten in Deutschland jedoch strenge Einreisebestimmungen. Wie schon so oft in der Corona-Pandemie treffen diese Reiseregeln vor allem Kinder und Jugendliche. Anders als Erwachsene können sie sich nicht impfen lassen und so eine Quarantäne vermeiden. Das stellt viele Eltern vor die Gewissensfrage: Trotzdem in den Urlaub fliegen oder doch lieber daheim bleiben? Viele Familien in Bayern scheinen die Kinder-Quarantäne nach dem Urlaub in Kauf zu nehmen.

    Ungeimpfte Heimkehrer und Heimkehrerinnen müssen je nach Reiseland in Quarantäne. Wegen ihres vollständigen Impfschutzes entfällt für Erwachsene oftmals die Quarantäne-Pflicht. Für Kinder und Jugendliche gibt es diese Option nicht. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt Kindern und Jugendlichen nur bedingt eine Impfung gegen das Coronavirus. Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren können sich mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten impfen lassen. Diese Empfehlung gilt laut der Kommission aber nur für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben.

    Urlauber müssen sich vor Heimreise digital anmelden

    Die Reiseregeln differenzieren zwischen Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiet. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Auflagen. Jede Urlauberin und jeder Urlauber muss vor der Heimreise aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder eine digitale Einreiseanmeldung (DEA) ausfüllen. Außerdem gilt für Heimkehrende aus einem Risikogebiet eine zehntägige Quarantäne-Pflicht. Diese gilt aber nicht für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Ungeimpfte Erwachsene und Kinder werden so mit einem negativen Testergebnis von der Quarantäne-Pflicht befreit. Die notwendigen Nachweise müssen innerhalb von zwei Tagen vorgelegt werden.

    Spanien-Reisende müssen fünf Tage in Quarantäne

    Wer aus einem Hochinzidenzgebiet wie Spanien oder die Niederlande zurückkehrt, muss sich bereits vor der Rückreise testen. Zudem gilt für ungeimpfte Erwachsene zusätzliche eine zehntägige Quarantäne-Pflicht. Diese kann frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden. Für Genesene oder Geimpfte gilt keine Testpflicht vor der Rückreise und keine Quarantäne-Pflicht. Kinder unter sechs Jahren sind von einer Testpflicht vor der Einreise befreit, nicht aber von der Quarantäne-Pflicht. Nach fünf Tagen können sich Kinder und Jugendliche freitesten.

    Wer seinen Urlaub in Ländern wie Brasilien, Namibia oder Südafrika verbringt, muss noch strengere Regeln beachten. Diese Urlaubsziele gelten als Virusvariantengebiete, in denen sich gefährliche Mutationen verbreiten. Alle, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise in Deutschland einen negativen Test vorlegen. Außerdem müssen alle 14 Tage lang in Quarantäne. Diese kann durch Tests nicht verkürzt werden. Die Reiseregeln gelten vorerst bis Freitag, 10. September.

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