Die Sommerferien beginnen bald – und damit auch die Reisezeit. Weil die Inzidenzwerte in einigen Ländern zuletzt gesunken sind, fühlen sich viele Menschen sicher und beginnen voller Vorfreude mit der Urlaubsplanung. Doch die hoch ansteckende Delta-Variante breitet sich immer weiter aus, zudem stuft das Robert Koch-Institut zahlreiche Urlaubsländer als Corona-Risikogebiet oder gar als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ein. Deshalb gibt es für Reisende nach wie vor einiges zu beachten.
Hat die Ausbreitung der Delta-Variante Auswirkungen auf meine Urlaubsplanung?
Möglicherweise ja. Es kommt darauf an, ob das entsprechende Land als Virusvariantengebiet eingestuft ist. Falls das der Fall ist, breitet sich dort die gefährliche Mutante des Coronavirus schneller aus. Deshalb sollten sich Urlauber unbedingt im Vorfeld über die aktuell geltenden Ein- und Ausreiseregeln für das jeweilige Land informieren.
Welche Länder werden derzeit als Virusvariantengebiete eingestuft?
Das Robert Koch-Institut stuft derzeit 11 Länder oder Teile davon weltweit als Virusvariantengebiete ein: Botsuana, Brasilien, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay.
Darf ich überhaupt in einem Virusvariantengebiet Urlaub machen?
Das Auswärtige Amt spricht seit 1. Juli eine Reisewarnung für Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete aus. Demzufolge sollte man nicht in diese Länder reisen, wenn es nicht notwendig ist – dazu zählen vor allem touristische Gründe. Wer aus anderen Gründen in ein Virusvariantengebiet reisen muss, sollte sich vorab über die Ein- und Ausreisebestimmungen im jeweiligen Land informieren, da es strengere Quarantänebestimmungen, Testpflichten und unter Umständen Beförderungsverbote nach Deutschland gibt.
Gibt es besondere Stornierungsbedingungen oder Rückholaktionen, wenn mein Urlaubsland plötzlich als Virusvariantengebiet eingestuft wird?
Das hängt vom jeweiligen Reiseveranstalter und von der Art der Reise ab. Wer einen Pauschalurlaub gebucht hat, hat oft bessere Chancen, kostenlos umzubuchen oder die Reise zu stornieren. Zudem bieten viele Konzerne an, die Urlauber vor Ort in diesem Fall vorzeitig zurückzuholen. Auch hier sollten sich Reisende vorab beim Veranstalter informieren – denn auch eine Reiserücktrittsversicherung greift unter Umständen nicht.
Was ist, wenn mein Urlaubsland zwar kein Virusvariantengebiet, aber ein Corona-Risikogebiet ist?
Das Auswärtige Amt rät zwar auch vor Reisen in Corona-Risikogebiete ab, grundsätzlich ist die Einreise jedoch gestattet – auch aus touristischen Gründen. Als Risikogebiete werden Länder und Regionen eingestuft, in denen die Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) über 50 liegen. Es ist die niedrigste Risikostufe.
Was müssen Urlauber hier bei der Ein- und Ausreise beachten?
Wer in ein Land reisen möchte, das als Risikogebiet eingestuft wurde, muss nicht mit strengeren Einreiseregeln rechnen. Flugreisende müssen sich ohnehin bei Einreise in ein anderes Land testen lassen oder einen Impfnachweis/Genesenennachweis vorlegen. Damit entfällt die Quarantänepflicht. Bei der Wiedereinreise nach Deutschland müssen sich Reise-Rückkehrer online registrieren und spätestens nach 48 Stunden ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder Genesenennachweis digital vorlegen.
Welche Länder oder Regionen gelten als Corona-Risikogebiete?
Aktuell stehen weltweit über 80 Länder oder Teile davon auf der Liste der Corona-Risikogebiete, die das RKI auf ihrer Internetseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Folgende bei Deutschen beliebte Urlaubsziele gehören dazu:
- Dominikanische Republik
- Indonesien
- Irland (nur die Gebiete Border, Dublin, Mid-East)
- Kroatien (nur die Region Zadar)
- Kuba
- Mexiko
- Norwegen (nur die Provinzen Agder und Rogaland)
- Schweden (nur die Provinzen Kronoberg, Norrbotten und Värmland)
- Spanien (die Städte/Gebiete Andalusien, Navarra, Baskenland, La Rioja, Ceuta, Kantabrien und Katalonien)
- Türkei
- Zypern
(Stand: 6. Juli 2021)