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Corona-Regeln: Italien: Espresso und Pasta gibt es nun wieder im Restaurant

Corona-Regeln

Italien: Espresso und Pasta gibt es nun wieder im Restaurant

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    Italien plant erste Lockerungen. Die Restaurants dürfen wieder öffnen.
    Italien plant erste Lockerungen. Die Restaurants dürfen wieder öffnen. Foto: Jarel Pawlak, Adobe Stock

    Einen Monat vor den Pfingstferien wagt Italien erste Öffnungsschritte. Die Hotels und Restaurants dürfen in vielen Regionen des beliebten Urlaubslands wieder öffnen.

    Die Corona-Situation in Italien ist immer noch nicht entspannt – derzeit liegt der Inzidenzwert bei 158,3. Dennoch gibt es immer mehr Regionen mit einer moderaten Infektionslage, so genannte „gelbe Zonen“. Hier dürfen seit 26. April in Restaurants und Bars mittags und abends wieder Gäste bedient werden – allerdings nur in den Außenbereichen. Die Innenräume bleiben geschlossen. Theater, Kinos und Konzerthallen dürfen mit begrenzter Besucherzahl loslegen.

    Sportveranstaltungen mit 1000 Zuschauern werden erlaubt

    Am 15. Mai dürfen in gelben Zonen Schwimmbäder öffnen. Ab 1. Juni sollen größere Sportevents wieder erlaubt sein - sofern sie draußen statt finden und auf maximal 1000 Zuschauer beschränkt sind. Ebenfalls Anfang Juni können in "gelben" Gebieten die Sportstudios starten. Ab 1. Juli sind Kongresse wieder möglich, erste Unterhaltungsparks dürfen öffnen. Das nächtliche Ausgangsverbot soll dagegen weiter zwischen 22 und 5 Uhr gelten.

    Italien plant einen "Grünen Pass" für Geimpfte und Menschen mit negativem Test

    Einzige rote Zone in Italien ist derzeit die Insel Sardinien, bis 30. April gilt hier ein Einreise-Stopp – auch für Ferienhausbesitzer. Orange sind die Regionen im Süden: Sizilien, Apulien, Kalabrien, die Basilikata.

    Außerdem gab die italienische Regierung Pläne für einen sogenannten „Grünen Pass“ bekannt. Dieser soll etwa Reisen in italienische Risikogebiete, also "orangene" und "rote" Zonen, ermöglichen. In dieses Dokument soll eine Impfung, ein 48 Stunden alter, negativer Corona-Test oder eine Corona-Infektion des letzten Halbjahres eingetragen werden.

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