Für die Öffnung der Gräber muss es jeweils einen richterlichen Beschluss des zuständigen Amtsgerichts geben. Auch die Zustimmung der Angehörigen werde eingeholt. Der inhaftierte Krankenpfleger hat bis jetzt eingeräumt, zwölf betagte und zum Teil schwerst kranke Patienten mit einer Mischung aus Beruhigungs- und Narkosemitteln "aus Mitleid" zu Tode gespritzt zu haben.
Weitere Opfer wären nach Auffassung der Polizei möglich, da die von dem Pfleger entwendeten Medikamente für den Tod von 17 Menschen gereicht hätten. Huber bezeichnete die Todesserie mit bis jetzt zwölf bekannten Todesfällen im Sonthofener Krankenhaus durch den 25-jährigen Pfleger als den "spektakulärsten Fall" seiner 40-jährigen