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Kreis Aichach-Friedberg: Krebserregende Stoffe in der Kiesgrube

Kreis Aichach-Friedberg

Krebserregende Stoffe in der Kiesgrube

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    Ein Bagger erledigt in einer Kiesgruppe die Arbeit.
    Ein Bagger erledigt in einer Kiesgruppe die Arbeit. Foto: Bernd Wüstneck dpa/lmv

    Der Eigentümer der Kiesgrube hatte gegen einen Bescheid des Landratsamtes Aichach-Friedberg geklagt, wonach sämtliches belastete Material innerhalb von zwei Monaten komplett entfernt werden muss. Auch für das Gericht überraschende Umstände führten dazu, dass die Vorsitzende Richterin Hildegard Schrieder-Holzner beide Parteien nach Hause schickte, mit dem Auftrag, einen Vergleichsvorschlag zu erarbeiten.

    Suche nach wenig aufwendiger Lösung

    Gleich eingangs erklärte der Grubenbesitzer, vertreten durch Rechtsanwalt Marc Malleis, dass er grundlegend mit dem Landratsamt einer Meinung sei und selbst das größte Interesse habe, dass die strittigen Einlagerungen entfernt werden. Er hoffe jedoch auf eine etwas weniger aufwendige Lösung. Denn für die Verfüllung hat er die Grube an ein Unternehmen verpachtet.

    Die geforderten Maßnahmen würden sich auf rund 240 000 bis 300 000 Euro belaufen. „Das kann die Firma nicht leisten. Und sie kann auch nichts dafür. Sie wurde aufgrund falscher Papiere von ihrem Zulieferer übers Ohr gehauen“, erklärte der Besitzer.

    Darstellung des Grubenbesitzers untermauert

    Die Verfüllung der Grube wurde von einem Fremdüberwacher begleitet, der immer wieder Proben nahm. Dieser war es auch, der das Landratsamt auf die Missstände hinwies. Vor Gericht war er eigentlich nicht geladen. Da er jedoch ohnehin im Zuschauerraum saß, erteilte ihm die Richterin das Wort. Dr. Andreas Murr untermauerte die Darstellung des Grubenbesitzers, dass der Pächter getäuscht worden war. Wie Murr erklärte, hat er Proben des Materials, das aus einem Abriss im Rahmen eines Augsburger Bauprojekts stammt, vorab geprüft. „Da waren die Werte in Ordnung.“

    Beim Material in der Grube sei dies dann nicht der Fall gewesen. „Und das war von außen auch wirklich nicht zu erkennen“, sagte er. Der Geologe suchte selbst lange nach der Quelle der schädlichen polyzyklisch aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und entdeckte sogenannten Teerkork. Er könne auch nachweisen, dass dieser tatsächlich identisch ist mit Material bei genau dieser Augsburger Baustelle, legte er dar.

    Ermittlungen bei dem Grubenbesitzer vor Ort

    Das könnte noch in einem anderen Zusammenhang eine Rolle spielen. Wie Rechtsanwalt Malleis erklärte, vertritt er den Pächter nämlich in einem Verfahren vor dem Landgericht Augsburg gegen die betreffende Zulieferfirma. Wie die Beteiligten berichteten, war in dieser Angelegenheit vergangene Woche bereits die Kriminalpolizei beim Landratsamt und bei dem Grubenbesitzer für Ermittlungen vor Ort.

    Auch deswegen wäre es ein Problem, wenn der strittige Bescheid sofort vollzogen und das Material entsorgt wird. „Dann haben wir keine Beweise“, sagte Murr. Er schlug als Kompromiss vor, Bereiche, die nur schwach belastet sind, zu belassen. Zusätzlich könne man nach oben hin eine Abdichtung anbringen.

    Davon wollte jedoch Imme Strauch, die Vertreterin des Baurechts am Landratsamt, nichts wissen. „Diese Stoffe sind krebserregend“, stellte sie klar. Auch die anwesenden Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes sahen hier keinen Spielraum. Wie der Kiesgrubenbesitzer erklärte, wäre seinem Pächter auch schon gedient, wenn er wenigstens den restlichen Bereich der Kiesgrube weiter auffüllen dürfe.

    Genehmigung endet in eineinhalb Jahren

    Denn seit vor eineinhalb Jahren die ersten belasteten Proben entnommen wurden, ruhen dort die Arbeiten. Und in eineinhalb Jahren endet die Genehmigung für den Betrieb der Grube. Schrieder-Holzner sah hier den Ansatz für einen Vergleich. Voraussetzung ist, dass der belastete Bereich der Grube nicht angetastet wird und später komplett bereinigt wird. Imme Strauch signalisierte, dass das Landratsamt unter den vorliegenden Umständen bereit wäre, hierfür eine etwas längere Frist zu gewähren. Nun sollen beide Parteien bis 20. November einen Vergleichsvorschlag einreichen.

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