Auch wer sich aufs Fahrrad setze und meine, dann ausgiebig bechern zu können, sei im Irrtum: Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Radfahrer spätestens ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig.
Bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen könne auch schon ab 0,3 Promille Fahruntüchtigkeit vorliegen. In beiden Fällen müssen alkoholisierte Radfahrer mit einer Geld-, oder sogar Haftstrafe rechnen. Auch könne unter bestimmten Umständen der Führerschein entzogen werden.